Formulare, Papier & Stempel für die Praxis bestellen
Vertragsärztinnen und -ärzte oder Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) benötigen verschiedenste Formulare. Bundesweit einheitliche Vordruckmuster für Rezepte oder Überweisungen erleichtern ihnen die Arbeit (siehe Bundesmantelvertrag, Anlage 2). Dieser können entweder bei der Rieco Gruppe im Webshop, per Fax über den Bestellschein bestellt werden oder sie werden per Blankoformularbedruckung (BFB) selbst erzeugt. Über ihre zertifizierte Praxisverwaltungssoftware drucken sie im Handumdrehen Verordnungen oder Überweisungen auf Sicherheitspapier (unbedrucktes Spezialpapier) in schwarz-weiß mit ihrem Laserdrucker aus.
Ausnahmen:
- Formulare für Rezepte (Muster 16) können nicht selbst ausgedruckt werden.
- Die psychotherapeutischen Formulare PTV 1, PTV 2, PTV 11 und PTV 12 werden auf weißem neutralem Papier ohne Barcode gedruckt.
Praxisverwaltungssystem erleichtert die Arbeit: Praxen können nur solche Formulare selbst ausdrucken (Blankoformularbedruckung), für die ihre Praxissoftware zertifiziert ist. Über die Software werden neue Formularversionen automatisch durch Updates aktualisiert; so müssen Praxen keine Formulare mehr vernichten. Ob die Updates kostenpflichtig sind, hängt vom Vertrag mit dem Systemanbieter ab (keine Kosten von KVH-Seite).
Alle Formulare außer Rezepte können auf DIN A4- und DIN A5-Sicherheitspapier automatisch analog den Original-Formularen ausgedruckt werden (Durchschläge als Zweit- oder Drittausdruck). Zur Wahl des Laserdruckers sprechen Praxen am besten mit dem Softwarehersteller (zum Beispiel Mehr-Schacht-Drucker mit einem abschließbaren Schacht für die Rezepte).