Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Durch gelebtes Qualitätsmanagement werden unbewusste in bewusste und fehlerhafte in möglichst fehlerfreie Handlungen umgewandelt. Das unterstützt im Praxisalltag und hilft, Risiken zu minimieren sowie neue Chancen für die Praxis zu entdecken. Wie genau dies zu erfolgen hat beschreibt die QM-Richtlinie. Sie definiert einheitliche Anforderungen für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtungen.
QM-Stichprobenerhebung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt, methodische Hinweise und Empfehlungen zu entwickeln, um den Stand des einrichtungsinternen QM ermitteln zu können, also wie es umgesetzt und weiterentwickelt wird. Bis diese Empfehlungen vorliegen, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen Stichproben unter ihren Mitgliedern ziehen. Bei der KVH macht das die Qualitätsmanagement-Kommission (QMK), sie erhebt und bewertet den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen QM. Dazu werden alle zwei Jahre nach dem Zufallsprinzip mindestens zweieinhalb Prozent der in Hessen niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ausgewählt. Die Ergebnisse werden erfasst, individuell beantwortet und gesammelt sowie anonymisiert an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeldet. Diese übermittelt die Auswertungen an den G-BA. Sollten Praxen die Anforderungen an das einrichtungsinterne QM nicht erfüllen, erfolgen keine Sanktionen.
Auswertung ansehen: Die Gesamtauswertung der bundesweiten Stichprobenprüfungen finden Sie im jeweiligen Folgejahr auf den Internetseiten des G-BA. Dort können Sie Ihre Angaben mit den Ergebnissen Ihrer Kollegen vergleichen. Bei Fragen können Sie sich an die KVH oder an die Mitglieder der QMK wenden. Mit Ihrer Zustimmung leiten wir Ihre Kontaktdaten an die QMK weiter.