Versicherung: Berufshaftpflichtschutz
Nur wer ausreichend berufshaftpflichtversichert ist, kann zur vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung zugelassen oder ermächtigt werden. Dies gilt für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Nachweis einreichen: Bei Antrag auf Zulassung, Ermächtigung oder Genehmigung einer Anstellung muss dem Zulassungsausschuss (ZA) eine Versicherungsbescheinigung des Versicherers vorgelegt werden. Bereits Zugelassene oder Ermächtigte werden vom ZA aufgefordert, den Nachweis nachzureichen.
Ansprechpartner
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr regionales BeratungsCenter der KVH.