Verordnen: Darf ich das?
Ob etwas verordnet werden kann oder nicht ist oft an bestimmte Bedingungen geknüpft, die mehr oder weniger umfangreich in Richtlinien geregelt sind. Das stellt Ärztinnen und Ärzte sowie zunehmend auch psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten täglich vor die Frage, ob sie ein bestimmtes Rezept ausstellen dürfen oder nicht.
Regresse vermeiden: Verstöße gegen geltende Richtlinien und Verordnungseinschränkungen stellen mittlerweile den Hauptgrund für Regresse im Arzneimittelbereich dar. Die Frage ist also nicht, ob beispielsweise Blutzucker-Teststreifen „in das Budget gehen“, sondern unter welchen Bedingungen diese in welcher Menge problemlos verordnet werden dürfen.
Schnell & sicher Antwort finden im Infoportal
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt ihre Mitglieder seit 2019 bei diesen Fragen mit dem Infoportal Verordnungen. Mitglieder loggen sich über ihre siebenstellige LANR und die Postleitzahl ihrer Praxis ein, angestellte Ärztinnen und Ärzte geben ihre private Postleitzahl ein (der Zugang ist nicht über die SafeNet-Zugangsdaten möglich).
Im Portal finden vertragsärztlich tätige hessische Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten sämtliche Informationen zu allen verordnungsrelevanten Themen: kurz, knapp, übersichtlich, verständlich und tagesaktuell. Und da sie dieses Wissen nicht nur in der Praxis, sondern auch beim Hausbesuch oder am Wochenende brauchen, ist das Infoportal Verordnungen auch gut via Handy oder Tablet zu bedienen.
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KVHaktuell.de
KVH-Mitglieder finden alle wichtigen Infos zum Verordnen unter KVHaktuell.de im WebMag und Verordnungsportal.
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Ansprechpartner
Arznei-, Heil- & Hilfsmittel
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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Tel 069 24741-7333
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