Disease-Management-Programme (DMP)
Ziel der DMP ist es, die ärztliche Behandlung langfristig zu verbessern – unter anderem auch, indem sie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachleuten und Einrichtungen verbessern, etwa zwischen Allgemein- und Fachärztinnen und -ärzten, Kliniken sowie Reha-Einrichtungen. DMP sehen regelmäßige Praxisbesuche mit Beratungsgesprächen vor. Darüber hinaus erhalten Patientinnen und Patienten ausführliche Informationen, unter anderem durch Schulungen. Die Behandlungsschritte sind aufeinander abgestimmt, um unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Praxen, die eine Behandlung im Rahmen dieser Programme anbieten, müssen bestimmte Voraussetzungen und Qualitätsanforderungen erfüllen. Das DMP-Praxismanual erläutert medizinische Inhalte, Versorgungsschritte und den organisatorisch-administrativen Rahmen.
DMP werden in Deutschland seit 2002 nach der DMP-Anforderungen-Richtlinie von den gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit mit Ärzten angeboten.
Derzeit gibt es sie für Menschen mit folgenden chronischen Erkrankungen (Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen):
- Asthma bronchiale (Asthma)*
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)*
- Diabetes mellitus Typ 1 (DM1)*
- Diabetes mellitus Typ 2 (DM2)*
- Koronare Herzkrankheit (KHK)*
- Brustkrebs (Ansprechpartner Kopfstelle DMP Brustkrebs in Hessen)*
- Chronische Herzinsuffizienz
- Chronischer Rückenschmerz
- Depression
- Osteoporose
- rheumatoide Arthritis
*für diese Indikationen bestehen Verträge in Hessen
Als Praxis DMP anbieten
Strukturverträge abschließen: In Hessen können Praxen für verschiedene DMP Verträge mit Krankenkassen abschließen. Die KVH ist Vertragspartner für die DMP KHK, Diabetes mellitus Typ I, Typ II, Asthma und COPD (siehe Vertragsübersicht filtern nach DMP). Für das DMP Brustkrebs ist die KVH keine Vertragspartnerin, nähere Informationen: Brustkrebs (DMP).
Weitere Informationen zu DMP
Der Nachweis über die Teilnahme eines Versicherten am DMP kann nun auch für AOK-Versicherte ab sofort auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) entnommen werden. Die AOK Hessen hat hierzu eine Information auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die Übersicht der Einreichungsfristen DMP-Dokumentationen für die Übermittlung an die DMP-Datenstelle aktualisiert die KVH regelmäßig.
Ärztinnen und Ärzte, die an einem DMP teilnehmen, müssen pro DMP (Asthma bronchiale, COPD, KHK, Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2) mindestens einmal jährlich an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung oder einem anerkannten Qualitätszirkel mit einem dem jeweiligen DMP entsprechenden Thema teilnehmen. Nehmen Ärzte an mehreren Programmen teil, müssen sie jährlich nur eine anerkannte Fortbildung nachweisen, sofern die inhaltliche Ausrichtung alle betreffenden Indikationsbereiche berührt. Ebenfalls anerkannt wird eine Ausbildung zum Schulungsarzt für ein anerkanntes DMP-Schulungsprogramm.
Die Fortbildungsveranstaltungen müssen den von der Gemeinsamen Einrichtung aufgestellten Grundsätzen zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen in den DMP entsprechen.
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig um eine entsprechende Fortbildung zu kümmern. Veranstalter solcher Fortbildungen sind u.a. Ärztenetze, Praxisnetze, Fachvereinigungen und Verbände. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Besuch einer Fortbildung vom Veranstalter die DMP-Anerkennung für Hessen bestätigen zu lassen.
Die Teilnahme an anerkannten Qualitätszirkeln in Hessen kann auch als Fortbildung anerkannt werden. Von Pharmafirmen angebotene, unterstützte oder organisierte Fortbildungen werden nicht anerkannt.
Die Gemeinsamen Einrichtungen für die DMPs in Hessen haben sich auf Grundsätze für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme KHK, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Asthma bronchiale und COPD verständigt. Sie folgen damit einer Vorgabe der abgeschlossenen DMP-Verträge in Hessen. Diese sehen vor, dass jeder teilnehmende Arzt einmal pro Jahr eine anerkannte DMP-spezifische Fortbildung nachweisen muss. Für Fortbildungsangebote kommerzieller Anbieter wurden Voraussetzungen festgelegt, deren Vorliegen vom Veranstalter vor Erteilung einer Anerkennung verbindlich bestätigt werden muss. Fortbildungsveranstaltungen, die von Pharmafirmen angeboten, unterstützt oder organisiert werden, sind nicht anerkennungsfähig.
Für alle hessischen DMPs, mit Ausnahme des DMP Brustkrebs, übernimmt das Team Mitgliederservice Sonderverträge bei der KVH die organisatorische Abwicklung der Anerkennung. Wir bitten Veranstalter, die eine Fortbildungsveranstaltung für DMP anerkennen lassen möchten, den Antrag auf Anerkennung einer DMP-Fortbildung inklusive aller Unterlagen über das Programm der Veranstaltung bei uns einzureichen.
Die DMP-Datenstelle wurde von der Arbeitsgemeinschaft DMP (ARGE) beauftragt, anhand der ihr vorliegenden Unterlagen von DMP-Teilnehmern unter Ausschluss einer Haftungs- und Gewährleistungspflicht Auskünfte über den DMP-Einschreibestatus von Versicherten zu erteilen. Der Ausschluss der Haftungs- und Gewährleistungspflicht der Datenstelle liegt darin begründet, dass die Datenstelle, im Gegensatz zur zuständigen Krankenkasse des Versicherten, keinen vollständigen Zugriff auf die zur vertragskonformen Einschreibung erforderlichen Unterlagen hat und daher keine gesicherten Auskünfte erteilen kann.
Fundierte und weitaus sichere Informationen zum DMP-Einschreibestatus von Versicherten kann ein am DMP teilnehmender Arzt nur von der zuständigen Krankenkasse des Versicherten erhalten. Um entweder telefonisch oder per E-Mail den Einschreibestatus der Versicherten bei der jeweiligen Krankenkasse einholen zu können, wurde die bisherige Ansprechpartnerliste für Nach- und Wiederholungsschulungen mit den entsprechenden Kontaktdaten angepasst. Die neue Liste „Kontaktdaten teilnehmender Krankenkassen am DMP“ steht ab sofort als Download bereit und wird regelmäßig aktualisiert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Modul Herzinsuffizienz des DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) zum 1. April 2018 aufgehoben. Neueinschreibungen in das Modul sind seitdem nicht mehr möglich, eingeschriebene Patienten können weiterhin im DMP verbleiben (dazu müssen Praxen nichts veranlassen). Der G-BA arbeitet daran, ein eigenständiges DMP für chronische Herzinsuffizienz einzuführen.
Downloads
- DMP Praxismanual | pdf | 12 MB
- Teilnehmende Betriebskrankenkassen | pdf | 63 KB
- Kontaktdaten teilnehmende Krankenkassen am DMP | pdf | 25 KB
- Antrag auf Anerkennung einer DMP-Fortbildung | pdf | 134 KB
- Grundsätze zur Anerkennung einer DMP-Fortbildung | pdf | 15 KB
- Einreichungsfristen DMP-Dokumentationen | pdf | 20 KB
Patienten schulen
Praxen, die DMP anbieten, müssen ihre Patienten von qualifiziertem Personal schulen lassen. Dafür benötigen sie eine Genehmigung der KVH.
Ansprechpartner
Mitgliederservice Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de