Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Muster 12

Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Muster 12: neue Version

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der  GKV-Spitzenverband haben das Muster 12 überarbeitet und die sogenannte Blankoverordnung für Pflegekräfte umgesetzt. Daher wurde auf dem Muster eine neue Spalte eingefügt „Häufigkeit/Dauer von Pflegekraft“. Hier können Ärztinnen und Ärzte kenntlich machen, dass die Pflegefachkraft die Häufigkeit und die Dauer eigenverantwortlich festlegt. Wollen Ärztinnen und Ärzte die Häufigkeit und Dauer der Maßnahme selbst bestimmen, kann dies weiterhin im entsprechenden Datumsfeld eingetragen werden oder es erfolgt eine „hybride Verordnung“.

Festgelegter Gesamtverordnungszeitraum

„Hybride Verordnung“

„Blankoverordnung“

Es werden nur Maßnahmen verordnet, bei der die Häufigkeit und Dauer ärztlich festgelegt werden. Hier ist der Gesamtverordnungszeitraum anzugeben.

Werden sowohl Maßnahmen verordnet, bei denen Häufigkeit und Dauer

ärztlich festgelegt wurden, als auch Maßnahmen, bei denen die Pflegefachkräfte die Häufigkeit und

Dauer bestimmen, bezieht sich die Angabe des Gesamtverordnungszeitraums nur auf die ärztlich

festgelegten Maßnahmen.

Werden nur Maßnahmen verordnet, für die die Pflegefachkräfte die

Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen sollen, ist der Gesamtverordnungszeitraum nicht zu befüllen.

Das neue Muster 12 tritt zum 1. Juli 2024 mit Stichtagsregelung in Kraft. Praxen vernichten ältere Versionen. Rieco versendet die neue Version ab dem 17. Juni 2024. 

Was ist neu?

zuletzt aktualisiert am: 10.06.2024

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