TSS für Praxen: Termine melden
Was Praxen für den 116117 Terminservice brauchen:
TSS schnell erklärt
Die Terminverwaltungssoftware für Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ist bundesweit einheitlich und von der kv.digital im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelt.
- Termine bei Haus-, Kinder-, Jugendärztinnen und -ärzten: Die TSS vermittelt dringende Termine sowie Termine für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern („U-Untersuchungen“), wenn das Kind sich innerhalb der Toleranzgrenze befindet. Patientinnen und Patienten benötigen für den Anruf bei der TSS ihre Versichertenkarte sowie die für die Untersuchung nötigen Unterlagen. Für Kontroll- und Routineuntersuchungen kann die TSS keine Termine vermitteln.
- Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten: Die TSS vermittelt dringende Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten. Patientinnen und Patienten benötigen für den Anruf bei der TSS ihre Versichertenkarte sowie die für die Untersuchung nötigen Unterlagen und die durch den 12-stelligen Vermittlungscode als dringlich gekennzeichnete Überweisung. Ausnahme: für Termine bei Augenärztinnen und -ärzten und Gynäkologinnen und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich. Für Kontroll- und Routineuntersuchungen kann die TSS keine Termine vermitteln.
- Termine bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Die TSS vermittelt Termine zur Psychotherapeutischen Sprechstunde sowie zur Akutbehandlung oder Probatorischen Sitzung. Patientinnen und Patienten benötigen für den Anruf bei der TSS ihre Versichertenkarte sowie die für die Untersuchung nötigen Unterlagen. Zur Vermittlung einer Akutbehandlung oder Probatorischen Sitzung wird das durch eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten ausgefüllte Formular PTV11 mit Kennzeichnung für die Dringlichkeit (Vermittlungscode) gebraucht. Die TSS kann lediglich Ersttermine vermitteln (keine festen Therapieplätze).
Termine für gesetzlich versicherte Akutfälle: Die TSS kann, sofern sie ein Anliegen – auf Grundlage eines bundesweit einheitlichen, standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens – als TSS-Akutfall einstuft, Termine innerhalb von 24 Stunden vermitteln. Damit bietet sie eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene.
Kein Fall für die TSS sind:
- Bagatellerkrankungen: Wenn Warten von mehr als 35 Tagen hingenommen werden kann. Bitte erklären Sie dies Ihren Patientinnen und Patienten, sollten sie fragen, warum Sie keine dringende Überweisung ausstellen.
- Verschiebbare Untersuchungen, insbesondere:
- Früherkennungsuntersuchungen,
- Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen,
- Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
Sie benötigen Hilfe?
Erklärvideos und Anleitungen der KBV findet Sie unter praxis.116117-termine.de/hilfe.
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