Zwei Patienten sitzen in einem Wartezimmer. Einer schaut auf sein Mobiltelefon. © Dean Mitchell

Die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland betreiben Terminservicestellen (TSS). Sie vermitteln ausschließlich gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten mit einer dringenden Überweisung innerhalb von 35 Tagen einen Termin bei Hausärztinnen und -ärzten oder bei Fachärztinnen und -ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Hessen. Sie benötigen dafür in der Regel eine Überweisung, auf der die Dringlichkeit durch einen Vermittlungscode bestätigt wird.

TSS für Praxen: Termine melden

TSS schnell erklärt

zuletzt aktualisiert am: 24.09.2024

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