Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Muster 21

Änderungen bei der Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Muster 21: neue Version

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der  GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) anzupassen. Künftig wird das Muster analog der Blankoformularbedruckung im DIN-A5-Format zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt es Änderungen bei den Ankreuzfeldern und Ergänzungen in der Vordruckvereinbarung.

Das neue Muster 21 tritt zum 1. Juli 2024 mit Stichtagsregelung in Kraft. Praxen vernichten ältere Versionen. Rieco versendet die neue Version ab dem 17. Juni 2024.

Was ist neu?

zuletzt aktualisiert am: 10.06.2024

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