Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Erweiterte Honorarverteilung (EHV)

Die Altersversorgung für hessische Vertragsärztinnen und -ärzte

Altersversorgung für Ärzte: EHV

Als einzige Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Deutschland bietet die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) eine eigene Altersversorgung für niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte: die Erweiterte Honorarverteilung (EHV). Knapp 10.000 Mitglieder der KVH zahlen ein, damit knapp 8.000 Zahlungen aus der EHV empfangen können.

Grundsätze der EHV (GEHV)

Die Grundsätze der EHV regeln alle Rahmenbedingungen der EHV. Beschlossen werden sie von der Vertreterversammlung (VV) der KVH, genehmigt vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI). Die jüngste Reform ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten und wurde in den VV-Sitzungen am 12. März 2016, 27. April 2016, 6. März 2021 und 29. Mai 2021 beschlossen.

Reform der EHV 2017

Weitgehend blieben die 2012 eingeführten Grundsätze der EHV bestehen: Sowohl die prozentuale EHV-Umlage als auch der Punktwert werden einmal jährlich berechnet und festgelegt; dies geschieht jedoch nicht mehr zum 1. Juli, sondern seit 2017 jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Die folgenden Änderungen waren wegen verschiedener Entwicklungen nötig.

EHV-Beirat

Der EHV-Beirat besteht aus Vertretern der aktiven Vertragsärztinnen und -ärzte in Hessen und der EHV-Empfängerinnen und -Empfänger.

Als Vertreter der EHV-Empfängerinnen und -Empfänger wurden für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 folgende Personen gewählt.

  1. Erich Lickroth
  2. Dr. Volkmar Grosse
  3. Dr. Hansjoachim Stürmer
  4. Dr. Michael Weidenfeld

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