Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)
Wer von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) die Genehmigung für folgende Leistungen erhält, ist automatisch zur Dokumentation im Rahmen der sQS verpflichtet:
- Ambulantes Operieren (sQS-Verfahren WI)
- Dialyse (sQS-Verfahren NET)
- Invasive Kardiologie (sQS-Verfahren PCI)
Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung. In Hessen setzt die Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) die sQS um (getragen von: KVH, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Hessische Krankenhausgesellschaft, Verbände der hessischen Krankenkassen). Die Datenerhebung bei den dokumentationspflichtigen Vertragsärzten koordiniert eine Datenannahmestelle (DAS), angesiedelt bei der KVH. Die pseudonymisierten Daten wertet die Bundesauswertungsstelle am Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Berlin aus.
Ambulant und stationär: Hand in Hand
- Qualitätsanforderungen beider Sektoren aufeinander abstimmen
- Qualität von Behandlungsleistungen über Sektorengrenzen hinweg betrachten
- Qualität in beiden Sektoren einheitlich prüfen
- Doppeluntersuchungen vermeiden.