Hand mit Stift in den Fingern zeigt auf ein Blatt mit Auswertungen wie Grafen. © Minerva Studio

Medizinische Maßnahmen und Eingriffe werden häufig sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Im Verlauf ihrer Behandlung werden Patienten oft in beiden Sektoren versorgt. 

Damit alle beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen reibungslos zusammenarbeiten können, gibt es seit 2016 für einige genehmigungspflichtige Leistungen Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS).

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)

Wer von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) die Genehmigung für folgende Leistungen erhält, ist automatisch zur Dokumentation im Rahmen der sQS verpflichtet:

Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung. In Hessen setzt die Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) die sQS um (getragen von: KVH, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Hessische Krankenhausgesellschaft, Verbände der hessischen Krankenkassen). Die Datenerhebung bei den dokumentationspflichtigen Vertragsärzten koordiniert eine Datenannahmestelle (DAS), angesiedelt bei der KVH. Die pseudonymisierten Daten wertet die Bundesauswertungsstelle am Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Berlin aus.

Ambulant und stationär: Hand in Hand

 

  • Qualitätsanforderungen beider Sektoren aufeinander abstimmen
  • Qualität von Behandlungsleistungen über Sektorengrenzen hinweg betrachten
  • Qualität in beiden Sektoren einheitlich prüfen
  • Doppeluntersuchungen vermeiden.
Infos der KBV zur sQS

Beratung für Mitglieder

Die KVH informiert Mitglieder, die zur sQS verpflichtet sind, und berät sie zu Fragen der Umsetzung, denn sie müssen QS-Daten zu bestimmten Fristen liefern.

Rückmeldeberichte der übermittelten QS-Daten sowie Quartals- und Jahresberichte können Sie im Mitgliederportal (KV-SafeNet*) einsehen.

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