Rechts im Bild ist ein Arzt mit einem Stethoskop um den Hals. Links im Bild ist ein Mann.  Der Arzt  erklärt dem Mann etwas. © Sturti

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) stellt in Hessen sicher, dass gesetzlich Versicherte durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten medizinisch versorgt werden. Deshalb organisiert sie auch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Hessen, den Patientinnen und Patienten in Anspruch nehmen können, wenn ihre Hausarztpraxis geschlossen ist. Dazu gehört auch, dass sie ÄBD-Ärztinnen und Ärzte sowie Praxispersonal bei ihrer Tätigkeit im ÄBD Hessen unterstützt.

Infos für ÄBD-Ärzte und solche, die es werden möchten

Alle Informationen, die am ÄBD teilnehmende Ärztinnen, Ärzte und Praxismitarbeitende für ihre Arbeit brauchen, finden sie auf www.bereitschaftsdienst-hessen.de. Dort wird auch erklärt, wie man als Vertragsärztin oder -arzt und als Nicht-Vertragsärztin oder -arzt am ÄBD Hessen teilnehmen kann und welche Vorteile überregionale Hintergrunddienste (üHGD) haben.

News-Service für Mitglieder

Sie sind Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder -therapeut, Ärztin oder Arzt in Weiterbildung (AiW), im Medizinstudium oder arbeiten im ÄBD Hessen? Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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