Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die in die eigene Praxis starten, haben viele Fragen an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH). Die wichtigsten Infos dazu hat die KVH kompakt zusammengefasst.

Niederlassung: Start in die Praxis

Wenn Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten durch den Zulassungsausschuss die Genehmigung erhalten haben, ihre vertragsärztliche Tätigkeit aufzunehmen, ist vieles neu. Zuerst erhalten sie vom Team Arztregister der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ein Schreiben, mit welchem dieses ihnen ihre Betriebsstättennummer (BSNR) und die im Arztregister hinterlegten Praxis­daten mitteilt.

Zum Start haben Praxisinhaberinnen und -inhaber viele Fragen und es gilt einiges zu beachten. Wichtige Hinweise, Informationen und Dokumente, die Sie für Ihre vertragsärztliche oder -psycho­therapeutische Tätigkeit benötigen, hat die KVH daher kompakt zusammengefasst.

Die Formulare, die Sie benötigen, stehen im Downloadbereich bereit.

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare vollständig ausgefüllt zurück. Die Angaben sind die wichtige Voraussetzung, um an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu können.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des für Sie zuständigen BeratungsCenters gerne zur Verfügung.

zuletzt aktualisiert am: 05.08.2024

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