Zweigpraxis in Hessen eröffnen
Als niedergelassene Vertragsärztin oder niedergelassener Vertragsarzt in Hessen weitere Praxen an anderen Standorten eröffnen? Das ist möglich, wenn die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) die sogenannte Zweigpraxis als Nebenbetriebsstätte im Vorfeld genehmigt.
Die Voraussetzung: Versicherte müssen durch die Eröffnung der neuen Praxis am Zweigpraxisstandort besser versorgt werden, ohne am Hauptpraxisstandort schlechter versorgt zu werden. Was genau das bedeutet, erklärt der Leitfaden Zweigpraxis.
Genehmigung erhalten: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die eine Zweigpraxis eröffnen wollen, stellen bei der KVH den Antrag auf Zweigpraxisgenehmigung und erhalten im Laufe des Prozesses auch eine Nebenbetriebsstättennnummer (NBSNR). Wenn sie in der Zweigpraxis genehmigungspflichtige Behandlungen durchführen möchten, müssen sie die entsprechenden Genehmigungen gesondert einholen, auch wenn sie die Leistungen in der Hauptpraxis abrechnen dürfen.
Teilnahme am ÄBD
Vertragsärztinnen und -ärzte müssen auch im Bereitschaftsdienstbereich der Zweigpraxis am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen teilnehmen.
Alle Fragen können KVH-Mitglieder auch zuvor mit den BeratungsCentern klären.
Zweigpraxis-Zuschuss
Je nach Standort der Zweigpraxis fördert die KVH die Eröffnung finanziell.
Arzt anstellen
Wenn die Zweigpraxis durch die KVH genehmigt wurde, können Vertragsärzte andere Ärzte in der Zweigpraxis anstellen. Wie alle Anstellungen muss dies der Zulassungsausschuss Hessen allerdings zuvor genehmigen.