Hybrid-DRG über Webanwendung abrechnen
Patientendaten, ICD-Kode und OPS-Kode eingegeben, Ergebnis vom integrierten DRG-Grouper ermitteln lassen und Hybrid-DRG-Fälle direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) übermitteln: all das in einer einfachen Webanwendung. Möglich ist das ab dem 1. Januar 2025. Dann rechnen Praxen ihre Hybrid-DRG Fälle mit der KVH über eine neue Webanwendung, KIM oder KV-SafeNet* ab.
Die KVH übermittelt abgerechnete Fälle direkt an die jeweiligen Krankenkassen. Sobald diese sie vergütet haben, erfolgt die Auszahlung, unabhängig von der gewohnten Honorarvergütung. Mit 1,95 Prozent (zuzüglich Umsatzsteuer) ist der Verwaltungskostensatz bei der Abrechnung der Hybrid-DRG-Fälle niedriger als bei der regulären Quartalsabrechnung.
Ein Ampelsystem in der Webanwendung sorgt dafür, dass Praxen den Stand ihrer Abrechnungsfälle immer im Blick behalten. Auch die Anbindung des Kartenlesegeräts ist möglich, sodass eine manuelle Erfassung der Patientendaten entfällt.
Vorteile Webanwendung (Hybrid-DRG)
- Integrierter DRG-Grouper
- Anbindung ans Kartenlesegerät
- Stand der Abrechnungsfälle im Überblick
- schnelle, komfortable Übermittlung in wählbarem Intervall
- Niedrigere Verwaltungskosten
Anmeldung und Freischaltung zur Webanwendung Hybrid-DRG
Für die Freischaltung für die Webanwendung wenden sich Praxen telefonisch unter 069 24741-7507 oder per E-Mail an sondervertraege(at)kvhessen(.)de an das Team ESA/Sonderverträge Abteilung Abrechnung. Hier teilen sie folgende Daten mit:
- Ihr Anliegen (Freischaltung für die Webanwendung)
- Ihre Betriebsstättennummer (BSNR)
- Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
Sobald die KVH alle notwendigen Daten hat, erfolgt die Freischaltung schnellstmöglich und Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zur Webanwendung. Bei Fragen oder dem Wunsch nach Unterstützung steht die Abteilung Abrechnung unter obige Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Abrechnen per KV-SafeNet-Portal und KIM
Alternativ oder in Ergänzung zur Webanwendung können Praxen für die Abrechnung von Hybrid-DRG auch das KV-SafeNet*-Portal oder KIM nutzen. Für das Hochladen der Hybrid-DRG Abrechnungsdatei ins KV-SafeNet* braucht es ein gesondertes Modul in der Praxisverwaltungssoftware (PVS).
Im KV-SafeNet* steht Praxen der DRG-Grouper der KVH zur Verfügung, um die Hybrid-DRG zu ermitteln. Wie bei der Webanwendung können Abrechnungsdaten auch hier in einem frei gewählten Intervall übermittelt werden. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von der gewohnten Honorarvergütung.
Eine Abrechnung über die reguläre Quartalsabrechnung ist letztmalig für das Abrechnungsquartal 4/2024 möglich. Aufgrund der Bestimmungen auf Bundesebene endet die Übergangsregelung. Die Leistungen, die ab 2025 erbracht und als Hybrid-DRG Fälle abgerechnet werden, können dann nur noch über die Webanwendung oder über die extra Abrechnungsdatei für Hybrid-DRG via KV-SafeNet* oder KIM an die KVH übermittelt werden.
*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.