Im Hintergrund steht ein Mann und spricht in ein Mikrofon. Im Vordergrund sitzt das Publikum und hört zu. © kasto

Alle Ärzte und Psychotherapeuten (niedergelassene, ermächtigte und angestellte) müssen innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte erwerben. Gemäß § 95 d SGB V muss die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Fortbildungspunkte kontrollieren.

Fortbilden ist Pflicht

Da sich die Medizin immer weiterentwickelt, verpflichtet das Fünfte Sozialgesetzbuch alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten dazu, sich kontinuierlich fortzubilden. In einem Fünfjahreszeitraum müssen sie mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Der Fünfjahreszeitraum beginnt für alle, die erstmals ab dem 1. Juli 2004 zugelassen wurden, mit der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit. Ruht die Zulassung, ist die Frist für diese Zeit unterbrochen.

Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten können vor Ablauf der Fortbildungsfrist bei der KVH eine Fristverlängerung beantragen. Verlängerungen aufgrund der Corona-Pandemie müssen nicht beantragt werden.

Einzelheiten zum Verfahren des Fortbildungsnachweises und der Honorarkürzung regelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in der Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragstherapeuten.

Punktekonto online

Sie können Ihre Fortbildungspunkte über die Onlineportale der Kammern einsehen. Über das Mitgliederportal der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) können sich Ärzte zudem die FobiApp auf ihr Handy installieren, mit der sie unter anderem ihren Barcode immer elektronisch zur Verfügung haben. Psychotherapeuten finden ihren Login im Mitgliederbereich der Psychotherapeutenkammer Hessen (PTKH).

Die Kammern teilen der KVH mit, ob das Punktekonto ihrer Mitglieder die erforderlichen Fortbildungspunkte enthält. So müssen Ärzte und Psychotherapeuten der KVH nicht extra  Fortbildungszertifikate der Kammern oder Auszüge ihres Punktekontos schicken.

Fünf Schritte zum Erfolg

  1. Kontrollieren Sie Ihr Punktekonto.
  2. Reichen Sie fehlende Teilnahmebescheinigungen ein.
  3. Fehlende Punkte können Sie kurzfristig und ohne Kosten online erwerben.
  4. Hospitationen in Praxen und Kliniken können angerechnet werden (siehe Formular der Landesärztekammer).
  5. Bis zum Stichtag müssen mindestens 250 Punkte auf dem Punktekonto der Kammern sein.

Bilden Sie sich fort! Bei nicht oder nicht ausreichend erfolgtem Fortbildungsnachweis wird Ihr Honorar um zehn Prozent im ersten und um 25 Prozent im zweiten Nachbesserungsjahr gekürzt. Nach Ablauf der zweijährigen Nachbesserungsfrist kann zudem Ihre Zulassung entzogen werden. Dies gilt auch bei fehlendem Nachweis Ihrer Angestellten.

Fristverlängerung Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Absage von Fortbildungsveranstaltungen verlängert die KVH die Fristen aller davon betroffenen Nachweiszeiträume auch weiterhin. Alle anderen Sonderregelungen sind zum 31. März 2022 ausgelaufen.

Alle durch die Corona-Pandemie beeinträchtigten Fortbildungszeiträume werden bis zu einem Jahr verlängert. Ob und in welchem Umfang Ihr Nachweiszeitraum betroffen ist, erfahren Sie bei den Ansprechpartnern der KVH. Die KVH informiert Sie auch weiterhin individuell über den Ablauf der Frist und den Stand der Fortbildung.

Wichtig: Der Fortbildungszeitraum der Mitglieder, die 2004 bei Einführung des § 95d SGB V bereits niedergelassen waren, läuft aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2025. Alle davon betroffenen Fortbildungsverpflichteten hat die KVH im März 2024 schriftlich informiert und erinnert an den Ablauf der Frist zum 30. Juni 2025 noch einmal Anfang 2025.

zuletzt aktualisiert am: 31.07.2024

Punktekonto

Eine Übersicht der Fortbildungspunkte erhalten Ärzte im Mitgliederportal der LÄKH und Psychotherapeuten im Mitgliederbereich der PTKH.

Fortbilden bei der KVH

Buchen und anmelden, Seminare aus dem Fortbildungsprogramm, Vorträge und interessante Veranstaltungen rund um den Praxisalltag für Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Praxisteams, Ärzte in Weiterbildung und Medizinstudierende.

Ansprechpartner

Fortbildungsverpflichtung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7556
Fax 069 24741-68836
fortbildung-info(at)kvhessen(.)de

Landesärztekammer Hessen

Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main

Tel 069 97672-0
info(at)laekh(.)de
https://www.laekh.de/

Psychotherapeutenkammer Hessen

Frankfurter Straße 8
65189 Wiesbaden

Tel 0611 531680
fortbildung(at)ptk-hessen(.)de
https://ptk-hessen.de/

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