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Detailänderungen zum 1. Juli 2024
Detailänderungen zum 1. Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 gibt es im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verschiedene Detailänderungen. Neu kann die GOP 40129 auch weiterhin für den postalischen Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld nach Muster 21 abgerechnet werden.
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Mpox: Labor veranlassen und Test abrechnen
Mpox: Labor veranlassen und Test abrechnen
Seit dem 1. Januar 2023 können Fachärztinnen und Fachärzte für Labor die Gebührenordnungsposition (GOP) 32810 für den nukleinsäurebasierten Nachweis auf Mpox (früher Affenpocken) abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Ärztinnen und Ärzte die Hessen-GOP 89135 mit den Suffixen A, B, V, W für die Impfung gegen Mpox abrechnen.
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Detailänderungen zum 1. April 2024
Detailänderungen zum 1. April 2024
Seit dem 1. April 2024 gibt es im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verschiedene Detailänderungen. Diese betreffen PET- und PET/ CT, Infektionsdialysen und neu können auch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin die DiGA „Mawendo“ und „companion patella“ abrechnen. Neu: Es gibt eine Detailänderung betreffend Leistungen im Rahmen der Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP).
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Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte rechnen prä- und postoperative Leistungen befristet für das Jahr 2025 weiterhin auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung über den EBM ab. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen.
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Chlamydienscreening beraten und fördern lassen
Chlamydienscreening beraten und fördern lassen
Ärzte, die im Rahmen der Empfängnisregelung Beratungsgespräche zum Chlamydienscreening anbieten, können sich eine zusätzliche Vergütung sichern. Voraussetzung dafür ist, dass sich etwa jede dritte Patientin danach für einen Test auf Chlamydien entscheidet.