Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Juli 2024

Detailänderungen zum 1. Juli 2024

Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 711., 718. und 723. Sitzung verschiedene Detailänderungen beschlossen.

Enzymersatztherapie Onpattro abrechnen

Ab dem 1. Juli 2024 können Ärztinnen und Ärzte die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten unter parenteraler intravasaler Behandlung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01540 neu bei der Enzymersatztherapie mit Patisiran (Onpattro®) abrechnen. Neben den bereits abrechnungsfähigen Therapiemaßnahmen erfolgt die Aufnahme des Arzneimittels Onpattro bei der GOP 01540 für die mehr als zweistündige Beobachtung und Betreuung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Ärztinnen und Ärzte geben bei der Abrechnung der GOP 01540 zwingend das Präparat, die Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweiligen Fachinformation (zum Beispiel Dosierung, Erstgabe oder Körpergewicht) und die Überwachungsdauer im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.

Verabreichen Ärztinnen und Ärzte die Infusion und es ist keine mehrstündige Beobachtung erforderlich, können sie die GOP 02102 für die mindestens 60-minütige intravasale Infusion von Onpattro abrechnen. Bisher konnten Ärztinnen und Ärzte die GOP 02102 bereits für die Infusionsgabe von Kanuma®, Lamzede® und Xenpozyme® abrechnen.

Vorläufige DiGA abrechnen

Mutterschafts-Richtlinie: EBM redaktionell angepasst

Der EBM wird zum 1. Juli 2024 redaktionell angepasst. Grund hierfür ist die Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen Jahr. Beispielsweise heißt es im EBM jetzt nicht mehr „Entbindung“, sondern „Geburt“ und statt „Mutterschafts-Richtlinien“ wird „Mutterschafts-Richtlinie“ verwendet. Darüber hinaus werden die formalen Verweise im EBM auf die Mutterschafts-Richtline aktualisiert. Die Änderungen betreffen die Abschnitte 1.7 (Vorsorge-Untersuchungen) und 32.1 (Laborleistungen) sowie den Anhang 3 zum EBM (Angaben für den Zeitaufwand).

Telefonische AU eines Kindes: Porto dauerhaft abrechnen

Seit dem 1. Juli 2024 können Ärztinnen und Ärzte neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 40129 dauerhaft für den postalischen Versand einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) abrechnen, wenn sie die entsprechende Bescheinigung nach telefonischer Anamnese bei Kindern ausstellen. Die Regelungen zur Bescheinigung der Erkrankung eines Kindes waren zuvor befristet bis zum 30. Juni 2024.

Ärztinnen und Ärzte rechnen die Kostenpauschalen 40129 für Portokosten ab, bis ein verbindliches elektronisches Muster zur Verfügung steht und sie die Bescheinigung auf elektronischem Weg an die Patientin oder den Patienten versenden dürfen. Die GOP 40129 ist 86 Cent wert.

Wenn sie mit dem Kind beziehungsweise mit einer Bezugsperson in dem Quartal nur über das Telefon Kontakt haben, rechnen sie die GOP 01435 (Bereitschaftspauschale) ab. Wenn sie das Kind in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis getroffen oder per Videosprechstunde versorgt haben, rechnen sie ihre Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale ab.

 

zuletzt aktualisiert am: 18.07.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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