Chlamydienscreening beraten und fördern lassen
Die Teilnehmerrate am Chlamydienscreening bei Patientinnen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr wird im Rahmen der Empfängnisregelung gefördert. Ärztinnen und Ärzte erhalten eine zusätzliche Vergütung, wenn sich etwa jede dritte Patientin nach dem Beratungsgespräch für einen Test auf Chlamydien entscheidet.
Chlamydien sind Bakterien und gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen. Auch wenn die Infektion mit Chlamydien oft keine Beschwerden verursacht, kann sie dennoch für junge Frauen ernste Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann es zur Unfruchtbarkeit kommen. Wird die Infektion rechtzeitig erkannt, kann sie gut mit Antibiotika behandelt werden.
Zum Chlamydienscreening beraten und abrechnen
Wenn Ärztinnen und Ärzte Patientinnen zum Chlamydienscreening beraten, rechnen sie die Gebührenordnungsposition (GOP) 01823 ab. Sie ist ein Zuschlag zu der GOP 01821 (Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung) oder zu der GOP 01822 (Beratung einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung).
Ärztinnen und Ärzte beraten ihre Patientinnen zum Chlamydienscreening nach den Vorgaben aus Abschnitt B Nr. 6 der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch des Gemeinsames Bundesausschusses (G-BA) und händigen das Merkblatt zum Chlamydienscreening (aus Anlage I der Richtline) aus.
Das Merkblatt können Ärztinnen und Ärzte direkt über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) beziehen. Sie senden dazu eine E-Mail an das Team Mitgliederservice Sonderverträge.
Die GOP 01823 ist 6,20 Euro wert (50 Punkte); bundeseinheitlicher Punktwert 2025 ist 12,3934 Cent. Ärztinnen und Ärzte können sie einmal je Krankheitsfall abrechnen.
Ansprechpartner
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60486 Frankfurt
Ansprechpartner (Merkblatt)
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