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Finanzmanagement
Finanzmanagement
Die Abrechnung zwischen Ärzten und Krankenkassen ist eine Kernkompetenz der KVH. Unsere Experten im Finanzmanagement kümmern sich darum, dass in diesem komplexen System alles gut läuft. Sie prüfen zum Beispiel die Abrechnungen nach dem Quartal auf Plausibilität, gehen Berichtigungsanträgen nach, kümmern sich um die Abschlagszahlungen und vieles mehr.
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Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Januar 2025 die verlängerte Nachbeobachtung für weitere konkret benannte Operations-Prozeduren des Anhangs 2 zum EBM ab. Ebenfalls erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP 31540 im Rahmen des erweiterten Schmerzmanagement.
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Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Hautkrebsfrüherkennung bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) und/oder 01745 oder 01746 ab. Neben dem gesetzlichen Leistungsangebot bieten einige Krankenkassen ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren bereits für Versicherte unter 35 Jahren an.
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Neuropsychologie wird gefördert
Neuropsychologie wird gefördert
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie durch eine Weiterbildung im ambulanten Sektor (als Weiterbildungsassiten/ Arzt in Weiterbildung) erlangen. KVH-Mitglieder, die auf einen neuropsychologischen Behandlungsschwerpunkt umstellen und eine psychotherapeutische Praxis in Hessen übernehmen oder gründen möchten, werden finanziell gefördert.
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Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die GOP, die entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung auch per Videosprechstunde erbracht werden können, unbegrenzt abrechnen. Sie unterliegen nicht mehr der Obergrenze von 30 Prozent je Mitglied und je Quartal.