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Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung können ab dem 1. Januar 2025 die GOP 34370 für die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abrechnen. Zusätzlich wurde die GOP 34371 für die interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA aufgenommen. Rückwirkend geändert: Die GOP 34371 ist nicht genehmigungspflichtig.
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KJ-KSV-Psych-Richtlinie_Teilnahmeantrag.pdf
KJ-KSV-Psych-Richtlinie_Teilnahmeantrag.pdf
24741-68804 III. Hinweise zur Abrechnung von genehmigungspflichtigen Leistungen Bitte beachten Sie, dass für die Ausführung und Abrechnung von genehmigungspflichtigen Leistungen jeweils bestimmte Voraussetzungen [...] Möchten Sie zukünftig im Rahmen der KJ-KSVPsych genehmigungspflichtige Leistungen erbringen und abrechnen? Fordern Sie die Übersicht aller genehmigungspflichtigen Leistungen unter team.qs@kvhessen.de an und [...] umgehend zugesandt. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von genehmigungspflichtigen Leistungen grundsätzlich nur nach entsprechender Antragstellung erteilt werden können und