Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Palliativmedizin brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Palliativmedizinische Versorgung

In der Primärversorgung, der allgemeinen ambulanten Versorgung und der spezialisierten palliativmedizinischen Versorgung werden schwerstkranke und sterbende Patientinnen und Patienten betreut. Praxen können die Palliativmedizin unterschiedlich gestalten und abrechnen – je nach Bedarf des Palliativversorgten. Seit 2017 ist die palliativmedizinische Versorgung im ambulanten Bereich weiter ausgebaut worden. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten im letzten Lebensabschnitt flächendeckend und koordiniert versorgen zu können.

Die Leistungen der Palliativmedizin sind zum Teil genehmigungspflichtig. Ärztinnen und Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen oder als Fachärztin beziehungsweise Facharzt unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligt sind, können beispielsweise die Gebührenordnungspositionen (GOP) 37305, 37306 und 37320 ohne besondere Genehmigung abrechnen.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn sie genehmigungspflichtige palliativmedinische Leistungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 24.09.2024

Ansprechpartner

Jutta Renz

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 24741-6359
Fax 069-24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Christiane Stindt

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 24741-6569
Fax 069-24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Abrechnung

Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen  und speziell zur Palliativmedizin.

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