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Substitution – Abrechnung und Begründung
Substitution – Abrechnung und Begründung
Die Abrechnung der Substitutionsbehandlung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umfasst die Methadon- und Diamorphin-Behandlung, Take-Home-Vergabe, die Versorgung mit einem Depotpräparat, die Substitutionsbehandlung bei Hausbesuchen und die Konsiliarverfahren.
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GENEHMIGUNG_HYPERBARE-SAUERSTOFFTHERAPIE_Anlage2_Kooperationsvereinbarung.pdf
GENEHMIGUNG_HYPERBARE-SAUERSTOFFTHERAPIE_Anlage2_Kooperationsvereinbarung.pdf
eit mit einer qualifizierten Einrichtung nach Abschnitt 30.2.2. EBM Nr. 4 EBM zwischen dem Erbringer der Leistung nach der GOP 30218 EBM (Hyperbare Sauerstofftherapie) Name, Vorname, Titel: LANR: BSNR: [...] 9 qs.fb1.6@kvhessen.de Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Europa-Allee 90 l 60486 Frankfurt Postfach 15 02 04 l 60062 Frankfurt www.kvhessen.de Kassenärztliche Vereinigung [...] s nach der GOP 30214 EBM als qualifiziert, wenn sie folgende Mindeststandards erfüllt: mindestens ein diabetologisch qualifizierter Arzt gemäß Nr. 3 der Präambel 30.2.2 Nr. 3 EBM oder ein Arzt, der - im
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EBM-Änderung im Zusammenhang mit AOP-Katalog beachten
EBM-Änderung im Zusammenhang mit AOP-Katalog beachten
Seit dem 1. Juli 2024 rechnen Ärztinnen und Ärzte für weitere Leistungen eine Nachbeobachtung aus Anhang 8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab. Für die perkutane Biopsie rechnen sie neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 02344 ab und es sind weitere Änderungen an der GOP 34290 (Angiokardiographie) sowie der GOP 02302 (kleinchirurgischen Eingriff III) zu beachten.
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Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Hautkrebsfrüherkennung bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) und/oder 01745 oder 01746 ab. Neben dem gesetzlichen Leistungsangebot bieten einige Krankenkassen ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren bereits für Versicherte unter 35 Jahren an.