Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Hybrid-DRG

überblicken und richtig abrechnen

Hybrid-DRG abrechnen

Zum 1. Januar 2025 haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Vereinbarung zur speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V (Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung), befristet für das Jahr 2025, geschlossen. Ziel der speziellen sektorengleichen Vergütung ist es, die Ambulantisierung stationär erbrachter Leistungen zu fördern.

Hierzu soll eine einheitliche Vergütung festgelegter Leistungen für Ärztinnen und Ärzte realisiert werden. Die neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung löst die Hybrid-DRG-Verordnung  des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ab, die bis zum 31. Dezember 2024 galt. Für die Fälle aus dem Jahr 2024 gilt weiterhin die Verordnung des BMG und für die Regelungen zur Abrechnung die bereits bekannte Hybrid-DRG-Vereinbarung.

Mit der neuen Vereinbarung ab 2025 wird der Leistungskatalog für die spezielle sektorengleiche Vergütung um zehn neue Hybrid-DRG ergänzt und der bisherige OPS-Katalog erweitert  auf insgesamt 575 OPS-Kodes. Neu hinzu gekommen sind Hybrid-DRG für Eingriffe an Analfisteln, endoskopische Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas, Eingriffe an Hoden und Nebenhoden sowie Lymphknotenbiopsien. Hierbei wurden bestehende Hybrid-DRG für Hernienoperationen, arthroskopische Eingriffe, Arthrodesen und Operationen an den Ovarien erweitert oder verschoben.  

Mitglieder kennzeichnen Hybrid-DRG-Fälle nach § 115f SGB V und auch Fälle, bei denen sie Begleitleistungen zu Hybrid-DRG abrechnen, ab dem Jahr 2025 mit der Kennzeichnungs-GOP 88115f.

Ärztinnen und Ärzte rechnen Hybrid-DRGs über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ab, bis zum Abrechnungsquartal 4/2024 über die Quartalsabrechnung. 

Ab 2025 gibt es zwei Abrechnungswege (die Übergangsregelung mit der Abrechnung über die Quartalsabrechnung ist dann jedoch nicht mehr möglich). Sie können ihre Hybrid-DRG-Abrechnung in kürzeren Abständen übermitteln und eine schnellere Auszahlung erhalten. Die erste Möglichkeit ist auf bekanntem Weg die Übermittlung einer Abrechnungsdatei über das KV-SafeNet*. Hierfür benötigen Sie ein PVS-Update. Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung einer Webanwendung. In dieser Anwendung ist der Grouper integriert und Sie können Abrechnungsdaten komfortabel erfassen und direkt an die KVH übermitteln. Weitere Informationen zur Abrechnung hat die KVH zusammengestellt. Gerne unterstützen und beraten wir Sie hierzu telefonisch (Telefon: 069 24741-7507) oder per E-Mail: sondervertraege@kvhessen.de.

Einen hilfreichen FAQ mit häufigen Fragen und Antworten zur Abrechnung und Vergütung der Hybrid-DRG finden eingeloggte Mitglieder in der Sidebar.

Online-Seminar zur Abrechnung von Hybrid-DRG

Wie wird eine Hybrid-DRG generiert und abgerechnet? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) bietet für Praxen Online-Seminare zu diesem Thema an. Häufig gestellte Fragen zur Abrechnung aus Ihrem Praxisalltag werden beantwortet und Sie erhalten Tipps und hilfreiche Beispiele zur Anwendung des Groupers und zur Abrechnung. Informieren Sie sich über die Termine.  Hier können Sie einen Termin buchen

Übermittlung der Behandlungsfälle aus 2024 an die KVH

Nach der Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundevereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands dürfen die Abrechnungsdaten nur elektronisch übermittelt werden. Die Krankenkassen müssen die Technik für das neue Abrechnungsverfahren allerdings erst noch einrichten. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.

Während dieser Zeit nutzen Ärztinnen und Ärzte den herkömmlichen Abrechnungsweg. Das bedeutet: Sie rechnen alle Eingriffe nach Paragraf 115f SGB V mit der Quartalsabrechnung der KVH ab. Dazu geben sie für die Hybrid-DRG eine Pseudo-GOP an.

Diese Pseudo-GOP rechnen sie wie gewohnt mit dem OPS-Kodes in der Feldkennung 5035 (OP-Schlüssel) und dem ICD-Schlüssel in der Abrechnung ab.

Zusätzlich kennzeichnen sie die Hauptdiagnose. Gemäß §5 Absatz 3 der Hybrid-DRG-Vereinbarung ist die Hauptdiagnose im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) wie folgt anzugeben: „#H_ICD-SCHLÜSSEL#“ (Beispiel: „#H_K40.00#“). Alternativ geben sie in der Abrechnung die Diagnose wie folgt an: „K40.00“. Die KV Hessen ergänzt dann die notwendigen Zeichen für sie. 

Leistungen aus 2024 abrechnen

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 30.12.2024

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