Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Hybrid-DRG

überblicken und richtig abrechnen

Hybrid-DRG abrechnen

Zum 1. Januar 2024 ist die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) nach § 115f SGB V in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, die Ambulantisierung stationär erbrachter Leistungen zu fördern. Hierzu soll eine einheitliche Vergütung festgelegter Leistungen für Ärztinnen und Ärzte realisiert werden. Die Verordnung enthält jedoch keine Regelungen zur Abrechnung. Hierfür haben die KBV und der GKV-Spitzenverband inzwischen eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die rückwirkend seit 1. Januar 2024 gilt.

Ärztinnen und Ärzte rechnen Hybrid-DRGs über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ab. Bis zum Abrechnungsquartal 4/2024 rechnen sie die Hybrid-DRG über die Quartalsabrechnung ab. Ab 2025 wird es zwei Abrechnungswege geben (die Übergangsregelung mit der Abrechnung über die Quartalsabrechnung ist dann jedoch nicht mehr möglich). Sie können  ihre Hybrid-DRG-Abrechnung in kürzeren Abständen übermitteln und eine schnellere Auszahlung erhalten. Die erste Möglichkeit ist auf bekannten Weg die Übermittlung einer Abrechnungsdatei über das KV-SafeNet*. Hierfür benötigen sie ein PVS-Update. Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung einer Webanwendung. In dieser Anwendung ist der Grouper integriert und sie können Abrechnungsdaten komfortabel erfassen und direkt an die KVH übermitteln. Gerne unterstützen und beraten wir Sie hierzu telefonisch (Telefon: 069 24741-7507) oder per E-Mail: sondervertraege@kvhessen.de.

Einen hilfreichen FAQ mit häufigen Fragen und Antworten zur Abrechnung und Vergütung der Hybrid-DRG finden eingeloggte Mitglieder in der Sidebar.

Online-Seminar zur Abrechnung von Hybrid-DRG

Wie wird eine Hybrid-DRG generiert und abgerechnet? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) bietet für Praxen Online-Seminare zu diesem Thema an. Häufig gestellte Fragen zur Abrechnung aus Ihrem Praxisalltag werden beantwortet und Sie erhalten Tipps und hilfreiche Beispiele zur Anwendung des Groupers und zur Abrechnung. Informieren Sie sich über die Termine.  Hier können Sie einen Termin buchen

Übermittlung der Behandlungsfälle an die KVH

Nach der Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundevereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands dürfen die Abrechnungsdaten nur elektronisch übermittelt werden. Die Krankenkassen müssen die Technik für das neue Abrechnungsverfahren allerdings erst noch einrichten. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.

Während dieser Zeit nutzen Ärztinnen und Ärzte den herkömmlichen Abrechnungsweg. Das bedeutet: Sie rechnen alle Eingriffe nach Paragraf 115f SGB V mit der Quartalsabrechnung der KVH ab. Dazu geben sie für die Hybrid-DRG eine Pseudo-GOP an.

Diese Pseudo-GOP rechnen sie wie gewohnt mit dem OPS-Kodes in der Feldkennung 5035 (OP-Schlüssel) und dem ICD-Schlüssel in der Abrechnung ab.

Zusätzlich kennzeichnen sie die Hauptdiagnose. Gemäß §5 Absatz 3 der Hybrid-DRG-Vereinbarung ist die Hauptdiagnose im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) wie folgt anzugeben: „#H_ICD-SCHLÜSSEL#“ (Beispiel: „#H_K40.00#“). Alternativ geben sie in der Abrechnung die Diagnose wie folgt an: „K40.00“. Die KV Hessen ergänzt dann die notwendigen Zeichen für sie. 

Leistungen abrechnen

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 02.12.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen