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Hybrid-DRG abrechnen
Hybrid-DRG abrechnen
Zum 1. Januar 2025 tritt die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung, befristet für das Jahr 2025, in Kraft. Sie löst die Hybrid-DRG-Verordnung des BMG ab. Die KVH bietet Online-Seminare zur Abrechnung und eine Grouper-Anwendung an. Neu: Der aktualisierte FAQ mit häufigen Fragen und Antworten ist verfügbar.
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Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Ab Januar 2025 gibt es für die Hybrid-DRG neue Abrechnungswege nach § 115f SGB V bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Die KVH informiert ausgewählte Mitglieder mit einem Rundschreiben über die Änderungen.
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Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte rechnen prä- und postoperative Leistungen befristet für das Jahr 2025 weiterhin auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung über den EBM ab. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen.
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Präanästhesiologische Untersuchung: GOP 05311
Präanästhesiologische Untersuchung: GOP 05311
Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie können die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 für die präanästhesiologische Untersuchung im Rahmen der Hybrid-DRG weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 abrechnen. Darüber hinaus gibt es weitere Anpassungen an der Leistung zu beachten.