Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 2025 haben Sie zwei neue Wege, Ihre Hybrid-DRG-Fälle über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) abzurechnen. Diese möchten wir Ihnen gerne in diesem Schreiben vorstellen. Die Übergangsregelung Hybrid-DRG-Fälle mittels Pseudo-GOP im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung zu übermitteln ist letztmalig für das Quartal 4/2024 möglich.
Neue Übermittlungswege ab Januar 2025:
1. Webanwendung (ohne zusätzliche Kosten nutzbar)
Über unsere neue Webanwendung geben Sie Ihre Patientendaten, den ICD-Code und den OPS-Code ein. Sie werden die Möglichkeit haben, das Kartenlesegerät an die Webanwendung anzubinden. Der integrierte DRG-Grouper ermittelt das Ergebnis. Wenn es sich um eine Hybrid-DRG handelt, können Sie Ihre entsprechenden Abrechnungsdaten unkompliziert und schnell über die Webanwendung an die KVH übermitteln. Die KVH sendet die abgerechneten Fälle dann direkt an die entsprechenden Krankenkassen zur Rechnungsstellung. In der Webanwendung finden Sie im Anschluss ein „Ampelsystem“, in dem Sie jederzeit den Stand Ihrer Abrechnungsfälle einsehen können.
2. SafeNet-Portal und KIM
Alternativ reichen Sie eine Abrechnungsdatei mit Ihren Hybrid-DRG-Fällen über das SafeNet-Portal oder KIM ein. Dafür benötigen Sie ein entsprechendes Modul in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS). Hier steht Ihnen der DRG-Grouper der KVH zur Verfügung, um die Hybrid-DRG zu ermitteln.
Bei beiden Optionen können Sie uns die Abrechnungsdaten in einem von Ihnen gewählten Intervall übermitteln. Sie können auch gerne beide Optionen bei Bedarf nutzen. Die KVH übermittelt die abgerechneten Fälle direkt an die Krankenkassen. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von Ihrer gewohnten Honorarvergütung.
Bei der Abrechnung der Hybrid-DRG-Fälle haben Sie mit 1,95 Prozent einen niedrigeren Verwaltungskostensatz als bei der regulären Quartalsabrechnung.
Ihre Wahl der Abrechnungsmethode:
Wenn Sie uns als Abrechnungsdienstleister wählen, teilen Sie uns gerne (wenn nicht bereits geschehen) mit, welchen der Übermittlungswege Sie nutzen möchten. Wir lassen Ihnen dann weitere Informationen zukommen, um Ihnen so den bestmöglichen Service rund im Ihre Abrechnung der Hybrid DRG-Leistungen zu bieten.
Kontaktdaten: Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei Fragen telefonisch unter 069 24741-7507 oder per E-Mail: sondervertraege(at)kvhessen(.)de.
Informationen zu Neuerungen bei der Abrechnung von Hybrid-DRG finden Sie auf unserer Website.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Abrechnung Sonderverträge
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle Gynäkologen, Urologen, Internisten, Anästhesisten, Chirurgen, Orthopäden, Pathologen, Radiologen der KVH
Ansprechpartner
Team Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Abrechnung
Europa-Allee 90
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