Suchtmedizin wird gefördert
Die Substitution ist ein anspruchsvoller medizinischer Bereich, der oft unterschätzt wird. Sie interessieren sich für die Arbeit in der Suchtmedizin? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt Sie beim Einstieg. Ein neuer Leitfaden der KVH zeigt, wie erfüllend die Arbeit als Substitutionsärztin oder-arzt sein kann.
Die KVH fördert die substitutionsgestütze Behandlung Opioidabhängiger durch die folgenden Maßnahmen.
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW)
Die KVH bietet die 50-stündige Kurs-Weiterbildung an, die für die förderberechtigte Zielgruppe kostenfrei ist. Alle Vorgaben finden Sie in den Auslegungsbestimmungen und der Sicherstellungsrichtlinie.
Termine
Die nächsten Kurstermine werden im Veranstaltungsmanagementportal der KV Hessen veröffentlicht.
- An den Kursangeboten können ausschließlich hessische ÄiW der Weiterbildungsgebiete Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie teilnehmen.
- Die ÄiW sollten sich vorrangig im letzten Drittel der Weiterbildung befinden.
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen mindestens sechs Monate ambulante Weiterbildungszeit in Hessen geleistet worden sein.
- Die ÄiW sollen das Ziel verfolgen, nach Abschluss der Facharztprüfung und der Zusatzweiterbildung im ambulanten Bereich tätig werden zu wollen und sich im Bereich der substitutionsgestützten Behandlung von Patientinnen und Patienten zu engagieren.
- ÄiW, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können sich für die Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ anmelden.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die ÄiW die Anmeldebestätigung und den Förderbescheid.
- Die KVH trägt die Kosten der Veranstaltung (insgesamt 1.000 Euro pro Teilnehmenden).
- Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung. Wenn die ÄiW an der Veranstaltung erfolgreich teilgenommen haben und anschließend ihren Facharztabschluss erreicht haben werden, müssen Sie noch eine Prüfung bei der Landesärztekammer Hessen absolvieren und können somit die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung abschließen.
- Wenn ein Kursangebot nicht komplett absolviert werden kann, besteht die Möglichkeit, die fehlenden Module zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.
Die KVH trägt die Kosten der Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (insgesamt 1.000 Euro pro Teilnehmenden).
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
Wer kann gefördert werden?
Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte werden die Lehrgangsgebühren zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ übernommen, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit in der Folge auf die substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger erweitert wird. Die genauen Konditionen regelt Kapitel 5.4 der Sicherstellungsrichtlinie.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
- Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung schnellstmöglich.
- Der Ausbildungskurs muss innerhalb der letzten 24 Monate vor der tatsächlichen Erweiterung der vertragsärztlichen Tätigkeit auf die substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger absolviert worden sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro gegen Nachweis.
Wer kann gefördert werden?
Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte werden einmalig Investitionen in die Praxisausstattung gefördert, soweit sie zur Erweiterung der vertragsärztlichen Tätigkeit auf die substitutionsgestütze Behandlung Opioidabhängiger erforderlich sind. Die genauen Konditionen regelt Kapitel 5.4 der Sicherstellungsrichtlinie.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
- Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung schnellstmöglich.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller gewähren der KVH nach vorheriger Ankündigung Zugang zu den Praxisräumlichkeiten, um geförderte bauliche Veränderungen in Augenschein nehmen zu können.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt einmalig bis zu 15.000 Euro gegen Nachweis.
Ansprechpartner für ÄiW
Abteilung Qualitätsförderung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7050
Fax 069 24741-68843
sirili(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner für Vertragsärztinnen und -ärzte
Fahrplan: Niederlassen
Der Niederlassungsfahrplan der KVH präsentiert alles Wissenswerte und die Fakten, beantwortet offene Fragen und soll Unentschlossene für die Niederlassung interessieren.
Honorar? Garantiert!
In bestimmten Fällen garantiert die KVH in den ersten beiden Quartalen nach Praxisstart ein Honorar in Höhe der persönlich erbrachten Leistung in voller Höhe ohne Quotierung (Förderung Honorargarantie).
Ansiedlung lohnt sich
Bis zu 66.000 Euro sind für Haus-, Fach- und spezialisierte Fachärztinnen und -ärzte drin, die sich in einem förderungsfähigen Gebiet in Hessen niederlassen.
Als AiW fördern lassen
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) werden schon in der Zeit der Weiterbildung für die spätere Niederlassung gefördert: mit Start gut.