Startkapital für die eigene Praxis
Die KVH unterstützt ihre Mitglieder beim Start in die eigene Praxis in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf in bestimmten Fachgebieten.
Wer kann gefördert werden?
Ärztinnen und Ärzte, die ihre ärztliche Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung in Hessen
- im Fachgebiet Allgemeinmedizin oder
- in einem anderen förderfähigen Fachgebiet
über die Dauer von bis zu 24 Monaten ableisten und sich innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Bestätigung der Facharztbezeichnung in dem relevanten Fachgebiet und in einer ländlichen Förderregion niederlassen.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung unbedingt vor oder spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Zulassung.
Wie hoch ist die Förderung?
- Für jeden Monat ambulante Weiterbildungszeit bis zu einer maximalen Anzahl von 24 Monaten kann ein AiW je 1.000 Euro erhalten (werden 24 Monate komplett ausgeschöpft, ergibt sich daraus ein Förderhöchstbetrag von 24.000 Euro).
Die genauen Konditionen regelt Kapitel 6.4 der Sicherstellungsrichtlinie und die dazugehörige Auslegungsbestimmung.
Was Sie beachten müssen, um gefördert werden zu können, erklärt das Merkblatt Start gut!.
Fahrplan: Niederlassen
Der Niederlassungsfahrplan der KVH präsentiert alles Wissenswerte und die Fakten, beantwortet offene Fragen und soll Unentschlossene für die Niederlassung interessieren.
Honorar? Garantiert!
In bestimmten Fällen garantiert die KVH in den ersten beiden Quartalen nach Praxisstart ein Honorar in Höhe der persönlich erbrachten Leistung in voller Höhe ohne Quotierung (Förderung Honorargarantie).
Ansiedlung lohnt sich
Bis zu 66.000 Euro sind für Haus-, Fach- und spezialisierte Fachärztinnen und -ärzte drin, die sich in einem förderungsfähigen Gebiet in Hessen niederlassen.
Ansprechpartner
Förderung SiRiLi
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7050
Fax 069 24741-68843
sirili(at)kvhessen(.)de