Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Substitution brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger

Mit der Substitutionsbehandlung wird eine Opioidabhängigkeit therapiert. Dabei erhält der Patient Ersatzstoffe (ebenfalls Opioide, genannt Substitute). Durch die tägliche Einnahme des Substituts werden unter anderem Entzugserscheinungen vermieden. Die gesundheitliche Lebensqualität kann verbessert werden. Dabei wird die soziale und berufliche Rehabilitation unterstützt.

Die Substitution ist ein anspruchsvoller medizinischer Bereich, der oft unterschätzt wird. Sie interessieren sich für die Arbeit in der Suchtmedizin? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt Sie beim Einstieg. Ein neuer Leitfaden der KVH zeigt, wie erfüllend die Arbeit als Substitutionsärztin oder-arzt sein kann.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Substitution als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

Wie wird die Qualität geprüft / die Genehmigung aufrechterhalten?

Einzelfallprüfung durch Stichproben (Dokumentationsprüfung):

  • mindestens zwei Prozent der abgerechneten Behandlungsfälle pro Quartal werden überprüft.

Einzelheiten regelt § 8 Abs. 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.

Nach der Aktualisierung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) im Dezember 2018 startet im Juli 2019 die Stichprobenprüfung für das erste Quartal 2019. Bitte beachten Sie, dass das Anforderungsverfahren pseudonymisiert erfolgt und Sie höchstpersönliche Patientendaten ebenfalls pseudonymisiert übermitteln müssen.

Weitere Informationen

 

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Förderung Suchtmedizin

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fördert Ärztinnen und Ärzte, die sich für die substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger weiterbilden. Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten!

Abrechnung

Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen  und speziell zur Substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger.

Kollegen unterstützen

In einem Video der Kampagne „100.000 Substituierte bis 2022“ berichten Mediziner von ihren Erfahrungen mit der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger.

Podcast zur Suchtmedizin

Podcast von Dr. Pavel Khaykin für das Kompetenzzentrum Weiterbildung Hessen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Daniela Sommer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6075
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Katrin Miceli

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6747
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de

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