© AdobeStock (contrastwerkstatt) | KVH (Judith Scherer)

Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die in einer Region mit besonderem Versorgungsbedarf eine Praxis übernehmen oder neugründen möchten, fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) finanziell: mit der Ansiedlungsförderung.

Ansiedlung: Niederlassen leicht gemacht

Die Kassenärztliche vereinigung Hessen (KVH) bezuschusst Vertragsärztinnen und -ärzte und -Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Niederlassungsinteressierte mit der Ansiedlungsförderung, damit die Niederlassung in der eigenen Praxis und die ambulante Versorgung in Hessen noch attraktiver werden.

Wer kann gefördert werden?
  • Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sowie spezialisierte Fachärztinnen und -ärzte, die sich in einem förderungsfähigen Gebiet in Hessen niederlassen und sich verpflichten, fünf Jahre in der entsprechenden Region tätig zu sein.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?

Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung schnellstmöglich.

Wie hoch ist die Förderung?
  • Die KVH unterstützt das Niederlassungsvorhaben mit bis zu 66.000 Euro bei voller Zulassung und Auszahlung in fünf Jahrestranchen à 13.200 Euro.
  • Wenn eine sofortige Unterstützung nötig ist – beispielsweise für kurzfristige Investitionen in der Praxis – ist alternativ eine Einmalzahlung von bis zu 60.000 Euro möglich.
  • Die Einrichtung einer Zweigpraxis bezuschusst die KVH mit einmalig 10.000 Euro.

Die genauen Konditionen regelt Kapitel 3.1 der Sicherstellungsrichtlinie und die dazugehörige Auslegungsbestimmung.

KVH und Krankenkassen haben sich bei den förderungswürdigen Regionen auf Kriterien verständigt, die aus dem aktuellen Bedarfsplan abgeleitet sind. So unterstützen sie die Niederlassung in Bereichen, in denen in den nächsten Jahren mehrere Praxen schließen werden, weil Ärzte in den Ruhestand gehen. Das erlaubt einen Einfluss auf die räumliche Verteilung der Praxissitze und damit eine zielgenauere Förderung.

zuletzt aktualisiert am: 19.12.2024

Fahrplan: Niederlassen

Der Niederlassungsfahrplan der KVH präsentiert alles Wissenswerte und die Fakten, beantwortet offene Fragen und soll Unentschlossene für die Niederlassung interessieren.

Honorar? Garantiert!

In bestimmten Fällen garantiert die KVH in den ersten beiden Quartalen nach Praxisstart ein Honorar in Höhe der persönlich erbrachten Leistung in voller Höhe ohne Quotierung (Förderung Honorargarantie).

Als AiW fördern lassen

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) werden schon in der Zeit der Weiterbildung für die spätere Niederlassung gefördert: mit Start gut.

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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