Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Ärztinnen und Ärzte, die das organisierte Programm zur Früherkennung (oKFE) von Zervixkarzinomen anbieten, können die Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen.

Gynäkologische Krebsfrüherkennung

Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) entsteht durch Gewebeveränderungen am Muttermund. Ärztinnen und Ärzte können diese durch Früherkennungsuntersuchungen erkennen und gegebenenfalls entfernen, bevor sie sich möglicherweise zu Gebärmutterhalskrebs entwickeln. Die Grundlagen für die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs können Ärztinnen und Ärzte der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) und der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) entnehmen.

Patientinnen haben im organisierten Früherkennungsprogramm je nach Alter Anspruch auf verschiedene Früherkennungsuntersuchungen.

**KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 03.12.2024

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Antragsverfahren

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen