Abklärungskolposkopie
Am 1. Januar 2020 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) zur Abklärungskolposkopie in Kraft getreten. Sie wurde im Rahmen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und des Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen beschlossen.
Die Abklärungskolposkopie ist eine gynäkologische Untersuchung zur Abklärung auffälliger Befunde der Scheide (Vagina) und des Gebärmutterhalses (Cervix uteri). Sie dient der histologischen Sicherung von squamösen und glandulären Atypien/Neoplasien sowie der Festlegung der operativen Strategie und muss vor operativen Eingriffen durchgeführt werden.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Abklärungskolposkopie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Kolpos ≠ Kolos
Ein Buchstabe, großer Unterschied: zu den Infos zur Koloskopie.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Karola Reichert
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de