Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Abklärungskolposkopie ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Abklärungskolposkopie

Am 1. Januar 2020 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) zur Abklärungskolposkopie in Kraft getreten. Sie wurde im Rahmen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und des Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen beschlossen.

Die Abklärungskolposkopie ist eine gynäkologische Untersuchung zur Abklärung auffälliger Befunde der Scheide (Vagina) und des Gebärmutterhalses (Cervix uteri). Sie dient der histologischen Sicherung von squamösen und glandulären Atypien/Neoplasien sowie der Festlegung der operativen Strategie und muss vor operativen Eingriffen durchgeführt werden.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Abklärungskolposkopie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Kolpos ≠ Kolos

Ein Buchstabe, großer Unterschied: zu den Infos zur Koloskopie.

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Karola Reichert

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de

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