Es wurden 411 Ergebnisse in 5 Millisekunden gefunden.
-
KSV-Psych: Komplexversorgung abrechnen
KSV-Psych: Komplexversorgung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können für die psychiatrische und psychotherapeutische Komplexbehandlung (KSV-Psych) Leistungen aus Abschnitt 37.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen.
-
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Wenn Praxen den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wichtig: Pauschalen für Versand und Empfang eines eArztbriefes (Pseudo-GOP 86900 und 86901) können sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) weiterhin abrechnen.
-
Substitution richtig abrechnen (Flyer)
Substitution richtig abrechnen (Flyer)
Die wichtigsten Infos für Mitglieder, die Substitution abrechnen dürfen (bereits eine Genehmigung haben), zu den Gebührenordnungspositionen im Abschnitt 1.8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und darüber, wie sie die Leistungen kombinieren und abrechnen können.
-
Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung können ab dem 1. Januar 2025 die GOP 34370 für die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abrechnen. Zusätzlich wurde die GOP 34371 für die interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA aufgenommen. Rückwirkend geändert: Die GOP 34371 ist nicht genehmigungspflichtig.