eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post die Gebührenordnungsposition (GOP) 40110 und für den Versand per Fax die GOP 40111 ab.
Die Pauschalen können auch für den Versand von Arztbriefen (GOP 01600 und 01601) angesetzt werden.
Leistungen für Versandkosten überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Punkte/Wert |
---|---|---|
40110 | Kostenpauschale Versendung bzw. Transport eines Briefes und/oder schriftlichen Unterlagen auch bei Versand eines Arztbriefes (GOP 01600 und 01601) | 0,96 Euro |
40111 | Kostenpauschale Übermittlung eines Telefaxes auch bei Versand eines Arztbriefes (GOP 01600 und 01601) | 0,05 Euro |
Die beiden Kosten-Pauschalen für den Brief- und Faxversand (GOP 40110 und 40111) unterliegen ab dem 1. Oktober 2021 einem gemeinsamen Höchstwert je Ärztin oder Arzt, sowie Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Der Höchstwert wird arztgruppenspezifisch festgelegt.
eArztbrief versenden und empfangen
Seit dem 1. April 2021 kann der Versand und Empfang von eArztbriefen nur noch mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) abgerechnet werden. Der Versender benötigt zudem für die elektronische Signatur einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in den Praxisnachrichten mitgeteilt, dass Praxen auch nach dem 1. Juli 2023 die Pseudo-GOP 86900 (Versand des eArztbriefes) und 86901 (Empfang des eArztbriefes) unverändert abrechnen können.
GOP | Kurzbeschreibung | Punkte/Wert |
---|---|---|
86900 | Versandpauschale je versendetem eArztbrief | 0,27 Euro |
86901 | Versandpauschale je empfangenen eArztbrief | 0,28 Euro |
Der gemeinsame Höchstwert für die Pauschalen nach GOP 86900 und 86901 beträgt je Ärztin oder Arzt beziehungsweise Psychotherapeutin oder Psychotherapeut 23,40 Euro im Quartal.
Porto und Faxe abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post und für den Versand per Fax folgende GOP ab:
- GOP 40110: Versendung bzw. Transport eines Briefes und/oder schriftlichen Unterlagen
- GOP 40111: Übermittlung eines Telefaxes
Die Pauschalen können auch für den Versand von Arztbriefen (GOP 01600 und 01601) angesetzt werden.
Die beiden Kosten-Pauschalen für den Brief- und Faxversand (GOP 40110 und 40111) unterliegen ab dem 1. Oktober 2021 einem gemeinsamen Höchstwert je Ärztin oder Arzt sowie Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Der Höchstwert wird arztgruppenspezifisch festgelegt.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
TI-Anwendungen abrechnen
Die Leistungen und technischen Voraussetzungen hat die KVH in einer Übersicht abgebildet.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt