Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Wenn Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem EBM.

eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post die Gebührenordnungsposition (GOP) 40110 und für den Versand per Fax die GOP 40111 ab.

Die Pauschalen können auch für den Versand von Arztbriefen (GOP 01600 und 01601) angesetzt werden.

Leistungen für Versandkosten überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Punkte/Wert

40110

Kostenpauschale Versendung bzw. Transport eines Briefes und/oder schriftlichen Unterlagen auch bei Versand eines Arztbriefes (GOP 01600 und 01601)

0,86 Euro

40111

Kostenpauschale Übermittlung eines Telefaxes auch bei Versand eines Arztbriefes (GOP 01600 und 01601)

0,05 Euro

Die beiden Kosten-Pauschalen für den Brief- und Faxversand (GOP 40110 und 40111) unterliegen ab dem 1. Oktober 2021 einem gemeinsamen Höchstwert je Ärztin oder Arzt, sowie Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Der Höchstwert wird arztgruppenspezifisch festgelegt.

eArztbrief versenden und empfangen

Seit dem 1. April 2021 kann der Versand und Empfang von eArztbriefen nur noch mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM)  abgerechnet werden. Der Versender benötigt zudem für die elektronische Signatur einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in den Praxisnachrichten mitgeteilt, dass Praxen auch nach dem 1. Juli 2023 die Pseudo-GOP 86900 (Versand des eArztbriefes) und 86901 (Empfang des eArztbriefes) unverändert abrechnen können.

GOP

Kurzbeschreibung

Punkte/Wert

86900

Versandpauschale je versendetem eArztbrief

0,27 Euro

86901

Versandpauschale je empfangenen eArztbrief

0,28 Euro

Der gemeinsame Höchstwert für die Pauschalen nach GOP 86900 und 86901 beträgt je Ärztin oder Arzt beziehungsweise Psychotherapeutin oder Psychotherapeut 23,40 Euro im Quartal.

Porto und Faxe abrechnen

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post und für den Versand per Fax folgende GOP ab:

  • GOP 40110: Versendung bzw. Transport eines Briefes und/oder schriftlichen Unterlagen
  • GOP 40111: Übermittlung eines Telefaxes

Die Pauschalen können auch für den Versand von Arztbriefen (GOP 01600 und 01601) angesetzt werden. Die bisherigen Porto-Kostenpauschalen nach den GOP 40120 bis 40126 sowie GOP 40144 wurden gestrichen. 

Die beiden Kosten-Pauschalen für den Brief- und Faxversand (GOP 40110 und 40111) unterliegen ab dem 1. Oktober 2021 einem gemeinsamen Höchstwert je Ärztin oder Arzt sowie Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Der Höchstwert wird arztgruppenspezifisch festgelegt.

Labor: Zuschläge für Transportkosten

Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin sowie für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie können die GOP 40110 und 40111 nicht abrechnen. Sie erhalten für Transportkosten befristet bis zum 31. Dezember 2024 Zuschläge nach der GOP 01699 (Zuschlag zur GOP 01700) und nach der GOP 12230 (Zuschlag zu den GOP 12210 und 12220).

Die Zuschläge GOP 01699 und GOP 12230 setzt die KVH automatisch zu.

zuletzt aktualisiert am: 25.09.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

TI-Anwendungen abrechnen

Die Leistungen und technischen Voraussetzungen hat die KVH in einer Übersicht abgebildet.

 

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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