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Beobachtung und Betreuung abrechnen
Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die GOP 01510 bis 01545 aus dem EBM unter anderem nach Infusionen, oraler Medikamentengabe oder Untersuchungen abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Praxen die Beobachtung und Betreuung nach GOP 01540 bis 01542 bei allen Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abrechnen und die Infusionstherapie nach GOP 02102 neu bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry.
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OPS 2025: Hauttransplantationen höher vergütet
OPS 2025: Hauttransplantationen höher vergütet
Zum 1. Januar 2025 werden für Hauttransplantationen in Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mehrere Zeitkategorien angepasst und damit besser vergütet. Zudem werden weitere OPS-Kodes aufgenommen.
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OPS Version 2025: Anhang 2 im EBM angepasst
OPS Version 2025: Anhang 2 im EBM angepasst
Zum 1. Januar 2025 wird der Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2025 angepasst. Dazu werden neue OPS-Kodes aufgenommen, OPS-Kodes gestrichen sowie redaktionelle Anpassungen an bestehenden OPS-Kodes vorgenommen.
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Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP 05311
Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP 05311
Rückwirkend seit dem 1. Juli 2024 rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 für die präanästhesiologische Untersuchung vor einer geplanten Hybrid-DRG-Operation ab, wenn die Operation nicht durchgeführt wurde und die Leistung nicht im Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthalten ist.