Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2025

OPS 2025: Hauttransplantationen höher vergütet

Zum 1. Januar 2025 werden für Hauttransplantationen in Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zahlreiche Zeitkategorien an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2025, angepasst und damit künftig besser vergütet. Zudem werden weitere OPS-Kodes aufgenommen.

Viele Eingriffe besser vergütet

Insgesamt werden 109 OPS-Kodes in der OP-Zeitkategorie und damit hinsichtlich ihrer Vergütungshöhe aufgewertet. Die OPS-Kodes für freie Hauttransplantation und freie Hauttransplantationen bei Verbrennungen und Verätzungen 5-902.2 ff., 5-902.6 ff., 5-902.f ff. bis 5-902.r ff. sowie 5-925.2 ff. und 5-925.f ff. bis 5-925.r ff. werden in ihren Zeitkategorien aufgewertet und um die fehlende Lokalisationen ergänzt.

Ärztinnen und Ärzte beachten die geänderten Zeitkategorein, da sich dadurch auch die für den Eingriff abzurechenden GOP ändern. 

Beispiel: Aufgewertet wird unter anderem der Kode 5-902.60 für die freie Hauttransplantation an der Lippe von der Kategorie A3 auf die Kategorie A4. Ärztinnen und Ärzte können somit die höher bewertete GOP 31104 abrechnen. Bisher rechneten sie bei diesem Kode die GOP 31103 ab, die der Kategorie 3 zugeordnet und niedriger bewertet ist.

Im Gegenzug werden vier OPS-Kodes mit niedrigeren OP-Zeitkategorien versehen.

Neue OPS-Kodes abrechnen

Ärztinnen und Ärzte können neu für die freie Hauttransplantation und Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen die neuen vier OPS-Kodes 5-925.24, 5-925.2a, 5-925.2c und 5-925.2m abrechnen.

Weitere Infos

Der Bewertungsausschuss hat zusätzlich beschlossen, dass die Überprüfung der mit dem OPS Version 2024 eingeführten OPS-Kodes im Zusammenhang mit der Endoluminalen Radiofrequenzablation (5-385.b[0-c], 5-385.j[0-b]) und der Endovenösen Lasertherapie [EVLT] (5-385.g[0-c], 5-385.h[0-b]) hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in den Anhang 2 zum EBM im Jahr 2025 erfolgen soll.

Genehmigung erhalten

Ärztinnen und Ärzte können ambulante Operationen nur dann abrechnen, wenn sie bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) stellen, die diesen genehmigen muss.

zuletzt aktualisiert am: 17.12.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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