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Mitgliedsbescheinigungen von Krankenkassen nicht mehr per Fax
Mitgliedsbescheinigungen von Krankenkassen nicht mehr per Fax
Krankenkassen können Ärzten keine Faxauskünfte zu Versicherten – zum Beispiel Mitgliedsbescheinigungen – an Praxen schicken. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat mit der AOK dazu ein Verfahren abgestimmt.
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Telekonsilien abrechnen
Telekonsilien abrechnen
Wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Telekonsilien abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem EBM. Sie können Leistungen für das Einholen eines Telekonsiliums und für die konsiliarische Beurteilung abrechnen.