Frau sitzt links im Bild. Kind sitzt rechts im Bild. Das Kind erklärt der Frau etwas. © Katarzyna Bialasiewicz

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten können sich auf die Warteliste des Arzt- und Psychotherapeutenregisters setzen lassen.

Warteliste für Praxissitze

Ärztinnen und Ärzte sowie und Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die sich niederlassen oder anstellen lassen möchten, können sich auf die Warteliste für den beantragten Planungsbereich (Ort/Kreis/Land) des Arzt- und Psychotherapeutenregisters setzen lassen, wenn sie bereits in ein Arzt- oder Psychotherapeutenregister in Deutschland eingetragen sind.

Wer sich in der Warteliste eintragen lässt, wird nicht automatisch an Praxisabgebene vermittelt oder über frei werdende Versorgungsaufträge informiert. Beides nehmen Ärztinnen und Ärzte oder  Psychotherapeutinnen und -therapeuten ganz einfach selbst in die Hand: In der Praxisbörse finden sie beispielsweise Praxisabgebende und in der Datenbank zu Arzt- oder Psychotherapeutensitzen freie Sitze in Hessen, auf die sie sich bewerben können.

In die Warteliste eintragen

Es gibt verschiedene Wartelisten für jede Versorgungsebene:

  1. Fachärztinnen /-ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärztinnen/-ärzte, Internistinnen und Internisten (hausärztlich) stellen einen Antrag auf Aufnahme in die Warteliste für die hausärztliche Versorgung.
  2. Fachärztinnen/-ärzte für Augenheilkunde, Chirurgie, Gynäkologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie, Urologie, Nervenärztinnen und-ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Kinderärztinnen und -ärzte stellen einen Antrag auf Aufnahme in die Warteliste für die allgemeine fachärztliche Versorgung.
  3. Fachärztinnen und -ärzte für Anästhesie, Radiologie, Internistinnen und Internisten (fachärztlich), Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und-psychiater stellen einen Antrag auf Aufnahme in die Warteliste für die spezialisierte fachärztliche Versorgung.
  4. Fachärztinnen und -ärzte für Humangenetik, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Pathologie, Physikalische- und Rehabilitationsmedizin, Transfusionsmedizin, Strahlentherapeutinnen und-therapeuten und Laborärztinnen und -ärzte stellen einen Antrag auf Aufnahme in die Warteliste für die gesonderte fachärztliche Versorgung.

Hintergrund

Mit dem Eintrag weisen Ärztinnen und Ärzte sowie und Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihr Interesse an einer Niederlassung nach. Er dokumentiert ihre Wartezeit auf einen Praxissitz. Die Warteliste ist eines der Auswahlkriterien des Zulassungsausschusses im Zulassungs- beziehungsweise Anstellungsverfahren. Die Aufnahme in die Warteliste erfolgt nach den Bestimmungen des § 103 Absatz 5 SGB V.

zuletzt aktualisiert am: 05.08.2024

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