Psychotherapie
Das individuelle geistige und körperliche Wohlbefinden kann durch psychische Erkrankungen beeinträchtigt werden. Auch das Erleben und Verhalten von Patienten ist teils gestört. Die Psychotherapie nutzt wissenschaftlich anerkannte Verfahren, um psychische Erkrankungen zu behandeln.
Für hessische Patienten, die Hilfe bei der Vermittlung eines Psychotherapietermins benötigen, ist die Terminservicestelle (TSS) da.
Welche fachlichen Qualifikationen brauche ich?
Service: Die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen können Sie nur an oder über anerkannte Ausbildungsstätten absolvieren. Wenn Sie uns kontaktieren, bevor Sie sich für eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung anmelden, prüfen wir für Sie, ob diese für die gewünschte/angestrebte Genehmigung geeignet ist. Dies betrifft auch Zusatzqualifikationen (wie zum Beispiel Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, Psychotherapie als Gruppenbehandlung, übende und suggestive Interventionen und EMDR).
Was muss ich nachweisen?
Für die Einzeltherapie sind die Approbationsurkunde sowie das Zeugnis bzw. die Facharzturkunde sowie Weiterbildungszeugnisse, aus welchen das anerkannte Psychotherapieverfahren hervorgeht, einzureichen.
Hinweis: Urkunde und Zeugnis bereits eingereicht? Bitte berücksichtigen Sie, dass Urkunden zur Eintragung beim Team Arzt-/Psychotherapeutenregister eingereicht werden müssen. Auf unserer Homepage finden Sie unter dem Punkt „Urkunde einreichen“ alle wichtigen Informationen sowie die Kontaktdaten. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein fehlender Eintrag im Arztregister die Bearbeitung Ihrer Abrechnungsgenehmigung verzögern kann.
Gruppenpsychotherapie als Bestandteil der Aus-/Weiterbildung:
- Vorlage von Ausbildungs-/Weiterbildungszeugnisse, die eine Ausbildung im entsprechenden Psychotherapieverfahren als Gruppentherapie belegen
Gruppenpsychotherapie als Zusatzqualifikation:
Die Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie muss an oder über staatlich anerkannte Ausbildungsstätten erworben worden sein. Nachzuweisen sind:
- 48 Stunden Theorie
- 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung unter Supervision von 30 Stunden
- 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppe
Bei Gruppenpsychotherapie in einem Zweitverfahren / weiterem Richtlinienverfahren reduzieren sich alle zu erbringenden Stunden um die Hälfte:
- 24 Stunden Theorie
- 30 Doppelstunden Gruppenbehandlung unter Supervision von 15 Stunden
- 20 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppe
Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeutinnen können eine Qualifikation für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erwerben, wenn eine fachliche Befähigung in demselben Psychotherapie-Richtlinienverfahren bei Erwachsenen besteht. Nachzuweisen sind:
- 200 Stunden Theorie
- 200 Behandlungsstunden bei Kindern und Jugendlichen unter Supervision von 50 Stunden
- drei Fälle, davon ein Fall in Langzeit- und ein Fall in Kurzzeittherapie
Die fachliche Befähigung für Autogenes Training und/oder PMR und/oder Hypnose wird von Therapeutinnen oder Therapeuten nachgewiesen durch:
- Aus- oder Weiterbildungszeugnisse, die eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in AT, PMR, Hypnose als Einzel- und Gruppenbehandlung belegen
oder
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei durch Ärzte- oder Psychotherapeutenkammern zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen in AT, PMR, Hypnose im Abstand von mindestens drei Monaten und im Umfang von jeweils mindestens 16 Stunden
Die fachliche Befähigung für EMDR als Psychotherapiemethode für posttraumatische Belastungsstörungen bei Erwachsenen im Rahmen einer Einzeltherapie wird nachgewiesen durch:
- Nachweis einer fachlichen Befähigung in einem Psychotherapieverfahren für Erwachsene
und
- Aus- oder Weiterbildungszeugnisse, die belegen, dass eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung und in der EMDR als Psychotherapiemethode für posttraumatische Belastungsstörungen bei Erwachsenen als Einzeltherapie, einschließlich der eigenständigen Anwendung der EMDR in Patientenbehandlungen, erworben wurden
oder
- Nachweis einer Zusatzqualifikation in EMDR, die an oder über zugelassene Weiterbildungsstätten oder Ausbildungsstätten nach § 28 Psychotherapeutengesetz erworben wurde, mit mindestens 40 Stunden Theorie der Traumabehandlung und EMDR, mindestens 40 Therapieeinheiten Traumabehandlungen in Einzeltherapie, in denen EMDR im Rahmen von mindestens fünf abgeschlossenen Behandlungsabschnitten angewendet wurde, und mindestens zehn Stunden Supervision dieser Patientenbehandlungen
Die zuständige Kammer übernimmt die Überprüfung der Voraussetzungen für zusätzliche bzw. weitere Psychotherapie-Richtlinienverfahren, die während oder nach der ersten Aus- oder Weiterbildung erlernt wurden (Zweitverfahren).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Freie Termine melden
Ärzte, Fachpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Hessen melden freie Termine an die Terminservicestelle der KVH.
Richtig weiterbilden
Bitte achten Sie darauf, sich nach den Vorgaben der Psychotherapie-Vereinbarung zu qualifizieren (siehe Welche fachlichen Qualifikationen brauche ich?).
Abrechnung
Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapiepraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen und speziell zur Psychotherapie .
Ansprechpartner
Anna Sophie Zebi, Merhawi Tewolde, Elena Schleining & Bianca Knaus
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7216
Fax 069 24741-68819
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