Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPA)

Unterstützung für Patientinnen und Patienten abrechnen

Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPA) abrechnen

Praxen können nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten (NäPA) beschäftigen, die sie bei der Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützen, etwa bei Haus- und Pflegeheimbesuchen. Grundlage dafür ist Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).

Ärztinnen und Ärzte können für die Haus- und Pflegeheimbesuche ihrer NäPA verschiedene Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.  

NäPA richtig abrechnen

zuletzt aktualisiert am: 26.09.2024

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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