Nicht-Ärztliche Praxisassistenz (NäPa) in der Hausarztpraxis
Einige seiner Aufgaben kann ein Arzt delegieren. So übernimmt beispielsweise die Nicht-ärztliche Praxisassistenz (NäPa) für Hausärzte selbstständig Haus- und Pflegeheimbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch notwendig ist.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Nicht-Ärztliche Praxisassistenten für gesetzlich Versicherte einsetzen und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Antje Andres
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6584
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.6(at)kvhessen(.)de