Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Telefonische AU

ausstellen und richtig abrechnen

Telefonische Krankschreibung: Porto abrechnen

Ärztinnen und Ärzte haben dauerhaft die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) krankzuschreiben.

Auch die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) können sie nach telefonischer Anamnese ausstellen. Dafür haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband eine entsprechende Vereinbarung im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) getroffen.

Für Patientinnen und Patienten, die einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung unterliegen oder für die eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung besteht, können Ärztinnen und Ärzte ebenfalls nach telefonischer Anamnese eine AU ausstellen.

Telefonische Krankschreibung abrechnen

Einlesen der eGK nicht erforderlich

Ärztinnen und Ärzte, die eine telefonische Bescheinigung ausstellen, müssen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patientinnen und Patienten nicht einlesen.

War die Patientin oder der Patient in dem Quartal bereits mit der eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernehmen Ärztinnen und Ärzte die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.

Mehr Infos zur Krankschreibung per Telefon

Es besteht kein Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.

Sofern eine hinreichend sichere Beurteilung des Gesundheitszustands im Rahmen einer telefonischen Konsultation nicht möglich ist, können Ärztinnen und Ärzte davon absehen und darauf verweisen, dass eine unmittelbare persönliche Untersuchung erforderlich ist.

zuletzt aktualisiert am: 23.07.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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