Telefonische Krankschreibung: Porto abrechnen
Ärztinnen und Ärzte haben dauerhaft die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) krankzuschreiben.
Auch die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) können sie nach telefonischer Anamnese ausstellen. Dafür haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband eine entsprechende Vereinbarung im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) getroffen.
Für Patientinnen und Patienten, die einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung unterliegen oder für die eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung besteht, können Ärztinnen und Ärzte ebenfalls nach telefonischer Anamnese eine AU ausstellen.
Telefonische Krankschreibung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen das Porto nach der Kostenpauschale 40128 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab, wenn sie die AU nach telefonischer Anamnese gemäß § 4 Absatz 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) feststellen und die mittels Stylesheet erzeugte AU an die Patientin oder den Patienten per Post versenden. Die GOP 40128 ist 86 Cent wert.
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Kostenpauschalen 40128 für Portokosten ab, bis ein verbindliches elektronisches Muster zur Verfügung steht und sie die Bescheinigung auf elektronischem Weg an die Patientin oder den Patienten versenden können.
Wenn sie mit der Patientin oder dem Patienten in dem Quartal nur über das Telefon Kontakt haben, rechnen sie die GOP 01435 (Bereitschaftspauschale) ab. Wenn sie die Patientin oder den Patienten in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis getroffen oder per Videosprechstunde versorgt haben, rechnen sie ihre Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale ab.
Die Bescheinigung einer AU nach telefonischer Anamnese können Ärztinnen und Ärzte nur für Patientinnen und Patienten ausstellen, die aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sind. Für die telefonische Authentifizierung können sie beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Eine erstmalige Krankschreibung nach telefonischer Anamnese können sie für bis zu fünf Kalendertagen ausstellen. Eine Folgebescheinigung nach telefonischer Anamnese dürfen Ärztinnen und Ärzte ausstellen, wenn sie die Patientin bzw. den Patienten zuvor persönlich in der Praxis oder per Hausbesuch untersucht und eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt haben.
Für den postalischen Versand einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) nach telefonischer Anamnese rechnen Ärztinnen und Ärzte das Porto nach der Kostenpauschale 40129 ab. Die GOP 40129 ist 86 Cent wert.
Sie rechnen die Kostenpauschalen 40129 für Portokosten ab, bis ein verbindliches elektronisches Muster zur Verfügung steht und sie die Bescheinigung auf elektronischem Weg an die Patientin oder den Patienten versenden dürfen.
Wenn sie mit dem Kind beziehungsweise mit einer Bezugsperson in dem Quartal nur über das Telefon Kontakt haben, rechnen sie die GOP 01435 (Bereitschaftspauschale) ab. Wenn sie das Kind in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis getroffen oder per Videosprechstunde versorgt haben, rechnen sie ihre Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale ab.
Die Bescheinigung nach telefonischem Kontakt gemäß Muster 21 stellen Ärztinnen und Ärzte nur bei Kindern aus, die aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sind. Für die telefonische Authentifizierung können sie beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Die erstmalige ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) kann für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Eine Folgebescheinigung nach telefonischer Anamnese dürfen Ärztinnen und Ärzte nur ausstellen, wenn sie das erkrankte Kind zuvor in der Praxis oder per Hausbesuch untersucht haben.
Für den postalischen Versand der AU-Bescheinigung an die Patientin oder den Patienten rechnen Ärztinnen und Ärzte das Porto nach der Kostenpauschale 40128 ab, wenn sie eine AU per Telefon für Patientinnen und Patienten ausstellen, die einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung unterliegen oder für die eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung besteht. Die GOP 40128 ist 86 Cent wert.
Die AU-Bescheinigung per Telefon bei Absonderung können sie ausstellen, wenn eine Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz vorliegt (beispielsweise eine Corona- oder Mpox-Infektion).
Sie rechnen die Kostenpauschalen 40128 für Portokosten ab, bis ein verbindliches elektronisches Muster zur Verfügung steht und sie die Bescheinigung auf elektronischem Weg an die Patientin oder den Patienten versenden dürfen.
Wenn sie mit der Patientin oder dem Patienten in dem Quartal nur über das Telefon Kontakt haben, rechnen sie die GOP 01435 (Bereitschaftspauschale) ab. Wenn sie die Patientin oder den Patienten in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis getroffen oder per Videosprechstunde versorgt haben, rechnen sie ihre Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale ab.
Nach einer telefonischen Anamnese können Ärztinnen eine AU bis zu sieben Tage ausstellen. Bei Bedarf kann diese einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden. Die Erstbescheinigung als auch die Folgebescheinigungen können sie längstens bis zum Ablauf des Zeitraums der öffentlich-rechtlichen Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung ausstellen.
Einlesen der eGK nicht erforderlich
Ärztinnen und Ärzte, die eine telefonische Bescheinigung ausstellen, müssen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patientinnen und Patienten nicht einlesen.
War die Patientin oder der Patient in dem Quartal bereits mit der eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernehmen Ärztinnen und Ärzte die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.
Mehr Infos zur Krankschreibung per Telefon
Es besteht kein Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Sofern eine hinreichend sichere Beurteilung des Gesundheitszustands im Rahmen einer telefonischen Konsultation nicht möglich ist, können Ärztinnen und Ärzte davon absehen und darauf verweisen, dass eine unmittelbare persönliche Untersuchung erforderlich ist.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt