Detailänderungen zum 1. Juli 2024
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 711. und 718. Sitzung verschiedene Detailänderungen beschlossen.
Enzymersatztherapie Onpattro abrechnen
Ab dem 1. Juli 2024 können Ärztinnen und Ärzte die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten unter parenteraler intravasaler Behandlung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01540 neu bei der Enzymersatztherapie mit Patisiran (Onpattro®) abrechnen. Neben den bereits abrechnungsfähigen Therapiemaßnahmen erfolgt die Aufnahme des Arzneimittels Onpattro bei der GOP 01540 für die mehr als zweistündige Beobachtung und Betreuung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Ärztinnen und Ärzte geben bei der Abrechnung der GOP 01540 zwingend das Präparat, die Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweiligen Fachinformation (zum Beispiel Dosierung, Erstgabe oder Körpergewicht) und die Überwachungsdauer im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Verabreichen Ärztinnen und Ärzte die Infusion und es ist keine mehrstündige Beobachtung erforderlich, können sie die GOP 02102 für die mindestens 60-minütige intravasale Infusion von Onpattro abrechnen. Bisher konnten Ärztinnen und Ärzte die GOP 02102 bereits für die Infusionsgabe von Kanuma®, Lamzede® und Xenpozyme® abrechnen.
Vorläufige DiGA abrechnen
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung bestimmter vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommener Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach der Pauschale 86700 erhalten Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab dem 1. Juli 2024 eine erhöhte Vergütung. Die Bewertung der Pauschale wird auf 7,64 Euro angehoben. Das entspricht der aktuellen Bewertung der GOP für ärztliche Tätigkeiten bei dauerhaft aufgenommenen DiGA, deren Vergütung im EBM geregelt ist.
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie oder mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie können die Pauschale 86700 ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr abrechen. Hintergrund ist, dass aktuell keine DiGA für Kinder und Jugendliche im Verzeichnis stehen.
Mutterschafts-Richtlinie: EBM redaktionell angepasst
Der EBM wird zum 1. Juli 2024 redaktionell angepasst. Grund hierfür ist die Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen Jahr. Beispielsweise heißt es im EBM jetzt nicht mehr „Entbindung“, sondern „Geburt“ und statt „Mutterschafts-Richtlinien“ wird „Mutterschafts-Richtlinie“ verwendet. Darüber hinaus werden die formalen Verweise im EBM auf die Mutterschafts-Richtline aktualisiert. Die Änderungen betreffen die Abschnitte 1.7 (Vorsorge-Untersuchungen) und 32.1 (Laborleistungen) sowie den Anhang 3 zum EBM (Angaben für den Zeitaufwand).
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt