Zi-Praxis-Panel 2025 startet
Mit dem Zi-Praxis-Panel, das als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt wird, untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) jährlich die Kosten- und Versorgungsstrukturen in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen. Ziel ist es, eine über alle Fachgruppen und Regionen repräsentative Datengrundlage zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Deutschland zu schaffen, um Verhandlungsposition der Ärzteseite untermauern und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen schaffen zu können.
Für die Erhebungswelle 2025 wurden etwa 69.000 Praxen angeschrieben und um Teilnahme gebeten.
Die Teilnahme an der aktuellen Erhebung ist vom 20. Februar bis zum 15. Mai 2025 möglich und erfolgt über einen Online-Fragebogen.
Die Befragung gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil geht es um Personal und Merkmale, im zweiten um Finanzdaten der Praxen. In der Regel füllen die Praxisinhabenden den ersten Part selbst aus und beziehen für den zweiten Teil einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin ein. Es ist aber auch möglich, alles selbst auszufüllen.
Erleichterte Teilnahme, weniger Aufwand
Verschiedene Änderungen und Vereinfachungen machen die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel 2025 noch einfacher. Neben den regulären Erhebungsinhalten werden
- Zufriedenheitsaspekte mit der beruflichen Situation stärker betrachtet
- Wesentliche Einflussfaktoren auf diese Zufriedenheit ermittelt
- Verbesserungsaspekte für die berufliche Zufriedenheit untersucht
Die Teilnehmenden erhalten zudem eine Aufwandspauschale. Diese beträgt
- 270 Euro je Einzelpraxis
- 420 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabenden
- 470 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhabenden (je einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) und vorliegender Bestätigung der Finanzdaten durch Steuerberaterin oder -berater oder Angehörige verwandter Berufsgruppen. Ohne Bestätigung wird nur die halbe Aufwandspauschale gezahlt.
Zusätzlich profitieren Teilnehmende von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird
Für die Auszahlung der Aufwandspauschale und die Übermittlung der Zugangsdaten zum Praxisbericht sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Im Zi wird ein höchstmögliches Maß an Datenschutz garantiert. So werden diese personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi-Praxis-Panel in Person teilnimmt.
Die Ergebnisse aus dem Zi-Praxis-Panel werden der Öffentlichkeit durch die Jahresberichte, Fachinformationen und Online-Informationsangebote des Zi zur Verfügung gestellt.
Jetzt mitmachen!
Link zum Zi-Praxis-Panel
Ansprechpartner
Zi Treuhandstelle