Notfalldatenmanagement (NFDM)
Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können. Das sind zum Beispiel Informationen zu Diagnosen, Arzneimitteln, Allergien oder zu einer bestehenden Schwangerschaft.
Wenn Praxen einen Notfalldatensatzes auf der eGK anlegen, aktualisieren oder löschen, können sie Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen.
NFDM ist Teil der Voraussetzungen für die TI-Pauschale, die Praxen für ihre technische Ausstattung erhalten können. Die Bedingungen für eine Förderung der TI-Ausstattung der Praxen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt.
TI-Anwendungen kennen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zum Notfalldatenmanagement (NFDM).