Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Praxen können bei Patientinnen und Patienten, bei denen dies medizinisch notwendig ist oder die dies wünschen, einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anlegen. Für das Notfalldatenmanagement (NFDM) rechnen sie verschiedene Gebührenordnungsposition (GOP) ab.

Notfalldatenmanagement abrechnen

Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) dokumentieren Ärztinnen und Ärzte Diagnosen, Informationen und Medikation auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die im Notfall für die Versorgung der Patientin oder des Patienten wichtig sein können.

Für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes auf der eGK gibt es drei Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Mit Einführung der Leistungen 2018 hat der Bewertungsausschuss die Vorgaben aus dem E-Health-Gesetz umgesetzt.

Das NFDM können Praxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) über die Telematikinfrastruktur (TI) mit von der gematik zugelassenen Produkten nutzen.     

Leistungen überblicken

GOPKurzbeschreibungHäufigkeitBewertung
01640

Zuschlag zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27 sowie den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25 und zur GOP 30700 für die Anlage eines Notfalldatensatzes

Nur berechnungsfähig, wenn noch kein Notfalldatensatz auf der eGK vorhanden ist und notfallrelevante Informationen existieren

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
Einwilligung des Patienten einholen

Einmal im Krankheitsfall

9,91 Euro*
(80 Punkte)

 

01641

Zuschlag zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27 sowie den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25 und zur GOP 30700 für die Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes

Wird von der KVH automatisch zugesetzt

Einmal im Behandlungsfall0,50 Euro*
(4 Punkte)
01642

Löschen des Notfalldatensatzes

Auf Wunsch des Patienten

Einmal im Behandlungsfall0,12 Euro*
(1 Punkt)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)

zuletzt aktualisiert am: 03.12.2024

TI-Anwendungen abrechnen

Die Leistungen und technischen Voraussetzungen hat die KVH in einer Übersicht abgebildet.

 

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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