Ein Arzt vor einem Notebook. Davor Symbole, die für Digitalisierung und Medizin stehen. © everythingpossible

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen miteinander: Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen können Daten austauschen – über Sektorengrenzen hinweg. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Elektronische Patientenakte (ePA)

In der vernetzten Gesundheitsversorgung ist die elektronische Patientenakte (ePA) das zentrale Element: In der ePA kann die Krankheitsgeschichte eines Patienten oder einer Patientin übergreifend dokumentiert werden. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und -Therapeuten zur Verfügung stellen.

Die ePA ist Teil der Voraussetzungen für die TI-Pauschale, die Praxen für ihre technische Ausstattung erhalten können. Die Bedingungen für eine Förderung der TI-Ausstattung der Praxen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt.                                                                                                                                                                 

Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten alle wichtigen Informationen zur neuen elektronischen Patientenakte ab 2025 sowie ihre Aufgaben, Pflichten und Zugriffsrechte. Praxen können für das Ablegen medizinischer Daten in der ePA Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen.

Sanktion für Praxen: Haben Praxen die ePA-Updates nicht eingebunden, wird ihr Honorar um ein Prozent gekürzt.

zuletzt aktualisiert am: 08.10.2024

TI-Anwendungen kennen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zur elektronischen Patientenakte (ePA).

Ansprechpartner

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Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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