Elektronische Patientenakte (ePA)
In der vernetzten Gesundheitsversorgung ist die elektronische Patientenakte (ePA) das zentrale Element: In der ePA kann die Krankheitsgeschichte eines Patienten oder einer Patientin übergreifend dokumentiert werden. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und -Therapeuten zur Verfügung stellen.
Die ePA ist Teil der Voraussetzungen für die TI-Pauschale, die Praxen für ihre technische Ausstattung erhalten können. Die Bedingungen für eine Förderung der TI-Ausstattung der Praxen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt.
Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten alle wichtigen Informationen zur neuen elektronischen Patientenakte ab 2025 sowie ihre Aufgaben, Pflichten und Zugriffsrechte. Praxen können für das Ablegen medizinischer Daten in der ePA Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen.
Sanktion für Praxen: Haben Praxen die ePA-Updates nicht eingebunden, wird ihr Honorar um ein Prozent gekürzt.
TI-Anwendungen kennen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zur elektronischen Patientenakte (ePA).