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Geriatrie abrechnen – so geht's
Geriatrie abrechnen – so geht's
Wie rechnen Praxen die Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten richtig ab? Hausärztinnen und Hausärzte sowie spezialisierte Geriaterinnen und Geriater stehen nicht selten vor der Frage, welche Leistung in welcher Konstellation und wann abgerechnet werden kann: Ein Überblick hilft weiter.
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Detailänderungen zum 1. April 2024
Detailänderungen zum 1. April 2024
Seit dem 1. April 2024 gibt es im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verschiedene Detailänderungen. Diese betreffen PET- und PET/ CT, Infektionsdialysen und neu können auch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin die DiGA „Mawendo“ und „companion patella“ abrechnen. Neu: Es gibt eine Detailänderung betreffend Leistungen im Rahmen der Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP).
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KSV-PSYCH_Checkliste_Netzverbundvertrag-final.pdf
KSV-PSYCH_Checkliste_Netzverbundvertrag-final.pdf
s (§ 3 Abs. 2 KSVPsych-RL) Die Benennung der Netzverbundmitglieder einschließlich der Qualifikationen hat zu erfolgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich der Netzverbund nach Maßgabe des § 3 Abs. [...] Anforderungen nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 6 KSVPsych-RL. § 2 Zusammensetzung des Netzverbundes Der Netzverbund besteht aus den nachfolgenden Mitgliedern der Fachrichtungen: […] Seite 3 von 14 Mindestinhalt [...] Richtlinie nach einer stationären Entlassung ergeben sich aus § 11 KSVPsych- RL.3 2. Differenzialdiagnostische Abklärung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 KSVPsych-RL) Die differenzialdiagnostische Abklärung erfolgt zeitnah nach
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EBM_AENDERUNGEN_Anhang_5_Beschluss_eBA_107.pdf
EBM_AENDERUNGEN_Anhang_5_Beschluss_eBA_107.pdf
nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen 3. Aufnahme von Gebührenordnungspositionen in den Anhang 5 zum EBM GOP Leistungsbeschreibung Aufnahme in den EBM zum Quartal Ende des Erprobungs- verfahrens 61090 [...] rhebliche Gründe 1. Rechtsgrundlage 2. Regelungshintergrund 3. Regelungsinhalt 4. Inkrafttreten 1. Rechtsgrundlage 2. Regelungshintergrund 3. Regelungsinhalt 4. Inkrafttreten [...] entsprechenden EBM-Abschnitte nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung berechnungsfähig. 3. Regelungsinhalt Zu 1.: Aufgrund der Beendigung des Erprobungsverfahrens „CAM-vordere-Kreuzbandruptur“