Geriatrie abrechnen – so geht's
Die Leistungen zur Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten sind geregelt im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Da sich Mitglieder immer wieder die Frage stellen, welche Leistung in welcher Konstellation und wann abgerechnet werden kann, gibt dieser Artikel einen Überblick über
- EBM-Abschnitt 3.2.4 und die GOP der hausärztlichen geriatrischen Versorgung
- EBM-Abschnitt 30.13 und die GOP der spezialisierten Geriatrie
- die Rolle der Hausärztin bzw. des Hausarztes in der spezialisierten Geriatrie
- die Rolle der spezialisierten Geriaterin bzw. des Geriaters
- Besonderheiten, wenn spezialisierte Geriaterinnen und Geriater sowie Hausärztinnen und Hausärzte in einer BAG/ einem MVZ arbeiten
- Besonderheiten, wenn Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig Hausarztin/Hausarzt und spezialisierte Geriaterin oder Geriater sind.
Hausärztliche geriatrische Versorgung
Über den Abschnitt 3.2.4 EBM können Hausärztinnen und Hausärzte bei ihren geriatrischen Patientinnen und Patienten die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) abrechnen.
GOP | Inhalt | Hinweis | Bewertung |
---|---|---|---|
03360 | Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment; Erhebung/ Beurteilung unter anderem der Selbstversorgungsfähigkeiten und der Mobilität | Einmal im Behandlungsfall; höchstens zweimal im Krankheitsfall | 14,00 Euro* (113 Punkte) |
03362 | Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex | Einmal im Behandlungsfall. Einleitung/ Koordination der Behandlung; erst berechnungsfähig, wenn die Ergebnisse aus GOP 03360 und/ oder aus GOP 30984 vorliegen. | 21,56 Euro* (174 Punkte) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)
Spezialisierte Geriatrie
Die Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik (Abschnitt 30.13 EBM) sind für Patientinnen und Patienen mit einem besonders aufwändigen geriatrischen Versorgungsbedarf bestimmt. Spezialisierte Geriaterinnen und Geriater ermitteln den individuellen Behandlungsbedarf von Patientinnen oder Patienten und erstellen einen Behandlungsplan. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt (in der Regel hausärztlich tätig), die oder der die Überweisung ausgestellt hat, nutzt diesen dann für das Einleiten und Koordinieren geeigneter, wohnortnaher Therapiemaßnahmen.
GOP | Inhalt | Hinweis | Bewertung | Wer darf abrechnen? |
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30980 | Vorabklärung durch die überweisende Hausärztin bzw. den überweisenden Hausarzt | einmal im Krankheitsfall | 23,92 Euro* (193 Punkte) | Überweisende Hausärztin bzw. überweisender Hausarzt sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit der Hausärztin/ dem Hausarzt: Fachärztin/ Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde sowie Vertragsärztin/ Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie |
30981 | Vorabklärung durch die spezialisierte geriatrische Vertragsärztin oder den spezialisierten geriatrischen Vertragsarzt beziehungsweise die geriatrische Institutsambulanz (GIA) | einmal im Krankheitsfall | 15,86 Euro* (128 Punkte) | Spezialisierte geriatrische Vertragsärztin oder spezialisierter geriatrischer Vertragsarzt** |
30984 | Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments. Die zweimalige Berechnung im Krankheitsfall setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus. | einmal im Krankheitsfall | 107,95 Euro* (871 Punkte) | Spezialisierte geriatrische Vertragsärztin oder spezialisierter geriatrischer Vertragsarzt** |
30985 | Zuschlag für länger dauernde Durchführung im Anschluss an GOP 30984 Dauert die Durchführung länger als 60 Minuten, können je weitere vollendete 30 Minuten Zuschläge jeweils bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Dies dient dazu, den sinkenden Arztzeitanteil abzubilden. Dieser entsteht zum Beispiel durch Einbindung von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. | bis zu zweimal im Krankheitsfall | 39,53 Euro* (319 Punkte) | |
30986 | Zuschlag für länger dauernde Durchführung im Anschluss an GOP 30985 Dauert die Durchführung länger als 60 Minuten, können je weitere vollendete 30 Minuten Zuschläge jeweils bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Dies dient dazu, den sinkenden Arztzeitanteil abzubilden. Dieser entsteht zum Beispiel durch Einbindung von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten | bis zu zweimal im Krankheitsfall | 28,26 Euro* (228 Punkte) | |
30988 | Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach einem weiterführenden geriatrischen Assessment als Zuschlag zu GOP 03362, 16230, 16231, 21230 und 21231 | einmal im Krankheitsfall | 8,06 Euro* (65 Punkte) | Weiterbehandelnde Hausärztin bzw. weiterbehandelnder Hausarzt sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit der Hausärztin/ dem Hausarzt: Fachärztin/ Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde, sowie vom Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)
**Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung Geriatrie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Geriatrie; für Innere Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie; für Innere Medizin / Physikalische und Rehabilitative Medizin / Allgemeinmedizin mit geriatrischer Qualifikation
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt