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Ambulante Operationen
Ambulante Operationen
Praxen rechnen ambulante und belegärztliche Operationen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab und beachten hierbei Anhang 2 EBM. Führen sie Operationen durch, die im Katalog Ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe (AOP-Katalog) aufgeführt sind, berücksichtigen sie die neu seit dem 1. Januar 2025 aufgenommenen OPS-Kodes.
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Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Neue EBM-Detailänderungen zum 1. Januar 2025: Berufsbezeichnung „Psychotherapeut(en)“ angepasst, GOP 37710 (AKI) angepasst, erneute Klarstellung bei Kontrolluntersuchung nach Schwangerschaftsabbruch, Änderungen in Abschnitt 1.7 EBM