Detailänderungen zum 1. Januar 2025
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Ärztinnen und Ärzte rechnen die Beobachtung und Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab (Handelsname: Herceptin®) ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01510 bis 01512 (Zusatzpauschalen für
Beobachtung und Betreuung) ab. Die Vergütung erfolgt neu über die fachgruppenspezifische Grundpauschale. Grund ist, dass die GOP 01510 bis 01512 eine Dauer von mindestens zwei Stunden voraussetzen. Die Anwendung von Trastuzumab erfordert laut aktuell gültiger Fachinformation kürzere Nachbeobachtungszeiten. Konkret sind es 30 Minuten nach der ersten Injektion und 15 Minuten nach den Folgeinjektionen. Die bisherigen Nachbeobachtungszeiten betrugen 6 Stunden nach der ersten Injektion und 2 Stunden nach den Folgeinjektionen.
Mitglieder lesen die Änderung im Beschluss des BA (Teil D) aus der 741. Sitzung.
Zum 1. Januar 2025 wird in der Präambel 2.1 (Nr. 2 und 14) im Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) klargestellt, wie häufig die Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung. (GOP 31451 bis 31457) aus dem Unterabschnitt 31.2.20 berechnungsfähig sind. Ärztinnen und Ärzte rechnen bei Durchführung eines Eingriffs unter einer Diagnose und/oder einem gemeinsamen operativen Zugangsweg den Zuschlag höchstens einmal ab. Bei Durchführung eines Simultaneingriffes rechnen sie die Zuschläge je Eingriff einmal ab, jedoch in der Gesamtanzahl höchstens dreimal. Sie rechnen jeweils den am höchsten bewerteten Förderzuschlag ab.
Abrechnungsbeispiel:
Haupteingriff: GOP 31155 (OPS: 5-530.74) - Zuschlag GOP 31456 (OPS: 5-530.74)
Simultaneingriffe: GOP 31238 (OPS: 5-214.0) - Zuschlag GOP 31452 (OPS: 5-214.0)
GOP 31108 (OPS: 5-902.5b) - Zuschlag GOP 31452 (OPS: 5-902.5b)
GOP 31158 (OPS: 5-530.03) - Zuschlag GOP 31454 (OPS: 5-530.03)
Mitglieder lesen die Änderung im Beschluss des BA (Teil D) aus der 741. Sitzung.
Zum 1. Januar 2025 wird der Zeitraum für die Kontrolluntersuchung nach einem Schwangerschaftsabbruch (GOP 01912) angepasst. Laut Fachinformation zu Mifegyne® (Wirkstoff: Mifepriston) führen Ärztinnen und Ärzte die Kontrolluntersuchung neu zwischen dem 14. und 21. Tag nach Abbruch durch. Bisher erfolgte die Untersuchung zwischen dem 7. bis 14. Tag nach dem Abbruch.
Mitglieder lesen die Änderung im Beschluss des BA (Teil D) aus der 741. Sitzung.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt